Karlsruhe ordnet sofortige Löschung von gespeicherten Daten an

Karlsruhe (dpa) - Die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten ist unzulässig - alle bisher gesammelten Daten müssen sofort gelöscht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach seinem Grundsatzurteil angeordnet. Laut der Karlsruher Entscheidung ist die Massenspeicherung der Daten zur Strafverfolgung in seiner jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Bestimmungen sind aus Sicht der höchsten deutschen Richter zu unbestimmt. Es fehlen demnach insbesondere hohe Standards für eine Datensicherung.
Urteile / Innere Sicherheit / Datenschutz / Internet
02.03.2010 · 11:09 Uhr
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