Karlsruhe (dpa) - Die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten ist unzulässig - alle bisher gesammelten Daten müssen sofort gelöscht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach seinem Grundsatzurteil angeordnet. Laut der Karlsruher Entscheidung ist die Massenspeicherung der Daten ...

Kommentare

(2) tibi38 · 02. März 2010
dann gibt es dmnächst wohl jede menge festplatten bei ebay günstig zu bekommen
(1) k293295 · 02. März 2010
Und DAS ist der WICHTIGSTE Teil dieses Urteils! Die Provider schreien jetzt alle nach Schadensersatz. Was ist mit dem Schadensersatz für uns Bürger? Wie will die Datenkrake Schäuble den uns zugefügten TERROR wieder gutmachen? Nein der Staat sind nicht wir alle. Schäuble hat sich zum Staat emporgeschwungen, jetzt soll er gefälligst dafür geradestehen!
 
Suchbegriff

Diese Woche
25.04.2024(Heute)
24.04.2024(Gestern)
23.04.2024(Di)
22.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News