Karlsruhe (dpa) - Die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten ist unzulässig - alle bisher gesammelten Daten müssen sofort gelöscht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach seinem Grundsatzurteil angeordnet. Laut der Karlsruher Entscheidung ist die Massenspeicherung der Daten ...