Karlsruhe erlaubt Zugriff auf Internet-Anbieter
15. Juli 2009, 10:14 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - E-Mails können bei Ermittlungen der Polizei auch dann beschlagnahmt werden, wenn sie auf dem Mailserver eines Internet-Anbieters gespeichert sind. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts können die Ermittler sich dabei auf die Regelung zur Beschlagnahme stützen - die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung müssen dazu nicht erfüllt sein. Allerdings unterliegen gespeicherte Mails grundsätzlich dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses.

