Karlsruhe (dpa) - E-Mails können bei Ermittlungen der Polizei auch dann beschlagnahmt werden, wenn sie auf dem Mailserver eines Internet-Anbieters gespeichert sind. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts können die Ermittler sich dabei auf die Regelung zur Beschlagnahme stützen - die […] mehr

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.