Impressumspflicht auch bei nicht aktiven Web-Shops

Web-Shop-Betreiber sollten auch dann auf ein ordnungsgemäßes Impressum achten, wenn sie keine Produkte mehr verkaufen. Das besagt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke darlegt.
OLG Frankfurt: Impressumspflicht auch bei nicht aktiven Web-Shops

OLG Frankfurt: Impressumspflicht auch bei nicht aktiven Web-Shops

Vorliegend wurde der Betreiber eines Web-Shops wegen Wettbewerbsverletzungen auf seiner Webseite abgemahnt und sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zeitgleich sollte der abgemahnte Shop-Betreiber für die Rechtsanwaltskosten aufkommen. Der Rechteinhaber – ein Mitbewerber– begründete das damit, dass auf der Webseite wiederholt gegen Wettbewerbsrecht verstoßen worden ist. Doch der Web-Shop-Besitzer weigerte sich weiterhin und wurde schließlich verklagt.

Hierzu entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 03.Juli 2014 (Az.: 6 U 240/13), dass ein Anspruch des Konkurrenten gegen den Online-Shop-Betreiber auf Unterlassung besteht. Hiergegen spricht nach Auffassung der Richter nicht, dass der Internet-Shop zum Zeitpunkt der Abmahnung seit mehr als 12 Monaten Jahr keine Artikel mehr vertrieben hatte. Denn hier besteht normalerweise Wiederholungsgefahr hinsichtlich der begangenen Rechtsverletzungen.

Anders ist das nur, wenn die Aufnahme des Geschäftsbetriebes für den Betreiber von einem Web-Shop ausgeschlossen ist. Davon könne jedoch im zu verhandelnden nach den Beurteilungen der Richter nicht ausgegangen werden.

Fazit von Anwalt Solmecke

Betreiber eines Online-Shops sollten auch bei Beendigung ihres Geschäftes auf ihre Webseite achten. Rechtsverletzungen können auch hier schnell zu einer teuren Abmahnung durch einen Mitbewerber führen. Selbiges gilt nach der Rechtsprechung eventuell auch für eine Webseite, die im Umbau befindlich ist (sogenannte „under construction“ Webpräsenz oder Wartungsseite).

Welche Angaben ins Impressum gehören, hängt von der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens ab.
Onlinehandel & Internet / Recht, Gesetz, Sicherheit
[onlinemarktplatz.de] · 31.07.2014 · 08:15 Uhr
[1 Kommentar]
 
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