Web-Shop-Betreiber sollten auch dann auf ein ordnungsgemäßes Impressum achten, wenn sie keine Produkte mehr verkaufen. Das besagt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke darlegt. OLG Frankfurt: Impressumspflicht auch bei nicht ...

Kommentare

(1) MasterYoda1000 · 31. Juli 2014
Mal wieder ein vollkommen weltfremdes Urteil, präsentiert von deutschen Richter die noch im Kopf im vorletzten Jahrhundert hängen, GW!
 
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