Hyaluronspritzen: Nutzen kritisch hinterfragt
Patientinnen und Patienten mit Knie- oder Hüftarthrose sollten sich laut Krankenkassen weniger auf kostenpflichtige Selbstzahler-Leistungen bei Ärztinnen und Ärzten einlassen. Der Medizinische Dienst Bund machte bei der Vorstellung seines aktuellen IGeL-Monitors deutlich, dass Injektionen gegen Arthrose mehr Schaden als Nutzen verursachen können. Häufig auftretende Komplikationen wie Gelenkentzündungen oder Herzbeschwerden stehen einem minimalen, klinisch irrelevanten Effekt auf die Schmerzlinderung gegenüber.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) verursachen bei gesetzlich Versicherten jährlich mindestens 2,4 Milliarden Euro an Kosten. Die Orthopädie trägt dazu mit 397 Millionen Euro bei und zählt neben der Augenheilkunde und der Gynäkologie zu den umsatzstärksten Fachbereichen im IGeL-Sektor. Die Nachfrage nach Hyaluronsäure-Injektionen ist insgesamt nicht verwunderlich, da Arthrose weit verbreitet ist und es an einer heilenden Therapie mangelt. In Deutschland leiden schätzungsweise 16,5 Prozent der 60- bis 80-Jährigen unter Kniegelenk-Arthrose, während 10 Prozent von Hüftgelenksarthrose betroffen sind.
Ein weiteres Beispiel für umstrittene Therapien ist die Stoßwellentherapie bei Schulterschmerzen, etwa bei Kalkschulter oder Tennisarm. Laut Medizinischem Dienst fehlen hier relevante Studien, die den Nutzen der Behandlung belegen. 'Unklar', wird der Effekt dieser Therapie vom Dienst bewertet.
Seit 2012 analysiert der IGeL-Monitor diverse Behandlungsmethoden. Die aktuelle Bewertung zeigt ernüchternde Ergebnisse: Von 60 geprüften Leistungen erhielten 31 eine negative Bewertung, und 26 konnten aufgrund fehlender Evidenz nicht abschließend bewertet werden. Nur drei IGeL-Leistungen erzielten tendenziell positive Resultate.
Stefan Gronemeyer, Vorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, fordert mehr Transparenz und Aufklärung in den Praxen. Patientinnen und Patienten erhielten oft unzureichende Informationen über die Risiken. Gronemeyer schlägt vor, dass Praxen verpflichtet werden sollten, wissenschaftlich fundierte Informationen bereitzustellen und IGeL-Leistungen nicht unmittelbar nach dem Anbieten durchzuführen. Zudem plädierte er für Bedenkzeit für die Patientinnen und Patienten. Missverständnisse über den vermeintlichen Nutzen und das Nichtübernehmen durch die Krankenkassen sollten durch Aufklärung ausgeräumt werden, anstatt durch irreführende Werbung in den Wartezimmern gefördert zu werden.

