Hinweis auf Transitvisum ist Pflicht
12. März 2025, 09:14 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 12.03.2025 (lifePR) - Ein Onlineportal, das Reisen vermittelt, muss seine Kunden darüber informieren, wenn für eine Reise mit Zwischenstopp ein Transitvisum erforderlich ist. Die Information sei für die Dienstleistung "Flugreise" wesentlich, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 U 154/24)
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