Hessisches Ärzteparlament spricht sich gegen Aufspaltung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr aus

Bad Nauheim,, 25.03.2024 (lifePR) - In einer Resolution haben die Delegierten der Landesärztekammer Hessen den Bundesminister der Verteidigung aufgefordert, den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanD) unverändert als selbständigen Organisationsbereich zu führen, sowie einen Generalarzt Bundeswehr (Chief Medical Officer/ Surgeon General) beim IBUK (Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt) zu schaffen als Garant für die ausgezeichnete Gesundheitsversorgung der Streitkräfte, als Ankerpunkt einer krisen- und konfliktfesten zivilen Gesundheitsversorgung sowie die Gewährleistung der unabhängigen Ausübung der Heilkunde durch Ärztinnen und Ärzte des Sanitätsdienstes der Bundeswehr.

In der Begründung heißt es wörtlich:
„Medienberichten zufolge plant der Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius die Aufspaltung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Demnach sollen Teile des Dienstes in ein nicht ärztlich geführtes Unterstützungskommando sowie andere Teile ins Heer verlagert werden.
Seit über 20 Jahren wird die Arbeit des als selbständiger Organisationsbereich wirkenden Sanitätsdienstes national und international hochgeschätzt. Eine Zersplitterung würde diesem Erfolg die Grundlage entziehen.

Es muss befürchtet werden, dass die Bundeswehr damit erheblich an Attraktivität für den Nachwuchs und zwar nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für andere Gesundheitsberufe verlieren würde.

Auch die ärztliche Weiterbildung würde erheblich erschwert. Aktuell kann der ärztlich geführte Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen strukturieren und über Rotationen innerhalb des ZSanD von Bundeswehrkrankenhäusern in Sanitätsregimenter entscheiden. In Zukunft wäre dies aufgrund der Zuordnung zu unterschiedlichen Bereichen so nicht mehr möglich.

Die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen im ZSanDstBw sind Mitglieder der Landesärztekammern und unterliegen neben den Regularien des Soldatengesetzes und den Vorschriften der Bundeswehr eben auch berufs- und standesrechtlichen Pflichten und Rechten.

Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen warnen insbesondere angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage vor dem Risiko einer qualitativ und quantitativ sinkenden Versorgung. Zudem bedingt die Besonderheit des Arztberufes eine ärztliche Leitung. Dies gilt auch für den Sanitätsdienst der Bundeswehr. Statt einer Zerschlagung sollte der Dienst vielmehr gestärkt und sowohl mit Material aufgerüstet als auch umfassend digitalisiert werden. Davon profitiert nicht nur die Bundeswehr, sondern auch die zivil-militärische Zusammenarbeit.“

Gesundheit & Medizin
[lifepr.de] · 25.03.2024 · 07:22 Uhr
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