Guthaben statt Bargeld: Bezahlkarte für Asylbewerber steht bevor
In einer bedeutenden Umstellung der Leistungsvergabe für Asylbewerber in Deutschland wird demnächst ein Großteil der staatlichen Unterstützung auf eine Bezahlkarte geladen, statt wie bisher in bar ausgezahlt zu werden. Diese Neuerung ist das Resultat einer Übereinkunft zwischen 14 Bundesländern, die ein Verfahren zur Standardisierung anvisieren und einen Abschluss dessen noch vor dem Sommer erwarten. Lediglich Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wählen einen individuellen Weg, streben allerdings ebenfalls die Nutzung der Bezahlkarte an.
Mit der Neueinführung der Bezahlkarte verfolgt die Politik das Ziel, die Überweisung von Leistungsgeldern ins Ausland zu verhindern, insbesondere um den Missbrauch durch Überweisungen an Familienangehörige oder Freunde in den Herkunftsländern der Asylbewerber einzudämmen. Die Handhabe der Karte wird dennoch Flexibilitäten bieten, jedoch ist ihr Gebrauch auf das Inland beschränkt – Überweisungen ins Ausland sowie zwischen Karteninhabern sind nicht möglich.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil betont, dass diese Änderung administrative Prozesse erheblich vereinfachen und dazu beitragen wird, Asylbewerbern mit Bleibeperspektive den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern, um ihnen den Weg aus staatlichen Transferleistungen zu ebnen. Die Vereinbarung zur Einführung der Bezahlkarte als Mittel des Leistungsempfangs wurde von den Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz bereits im November des vergangenen Jahres beschlossen. Eine dafür eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete in der Folge Mindeststandards, die nun bundesweit Anwendung finden sollen.
Neben der Reduzierung von Verwaltungsaufwand in kommunalen Ämtern verspricht sich die Politik von der Einführung der Bezahlkarte auch eine Abschwächung des Anreizes für illegale Migration. Hervorzuheben ist, dass der Schritt zugleich als Werkzeug im Kampf gegen menschenunwürdige Schleuseraktivitäten dient, wie Boris Rhein erläutert.
Widergespiegelt wird das Konzept der Bezahlkarte bereits durch Pilotprojekte in einzelnen Kommunen, in denen Flüchtlinge staatliche Unterstützung in Form von Guthaben anstelle von Bargeld erhalten. Ein Beispiel hierfür ist der Landkreis Greiz in Thüringen. Im Rahmen der Ukraine-Krise wurden auch geflüchtete Ukrainer anfänglich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt, bevor ihnen die Grundsicherung zuteilwurde. Aktuell beziehende Ukrainer unterliegen weiterhin dem Asylbewerberleistungsgesetz, bis ihnen ein Aufenthaltsstatus genehmigt wird. (eulerpool-AFX)