Glasfaser: schnelles Internet, schnelle Entscheidung?
ARAG Experten informieren, worauf es bei Verträgen ankommt

14. Juli 2025, 08:49 Uhr · Quelle: LifePR
Glasfaser gehört zu den Zukunftstechnologien für schnelles Internet. Erfahren Sie mehr über Vorzüge, Vertragsbedingungen und wichtige Hinweise von Experten.

Düsseldorf, 14.07.2025 (lifePR) - Wurfpost im Briefkasten, Klingeln an der Haustür – schon seit einigen Monaten geben verschiedene Telekommunikationsunternehmen alles, um neue Kunden für Glasfaseranschlüsse zu gewinnen. Und das, obwohl sich das Netz noch im Ausbau befindet und die Nutzung häufig noch gar nicht möglich ist. Daher steigt die Anzahl der grundsätzlichangeschlossenen Haushaltezügiger als die der bereits aktiven Nutzer des Glasfasernetzes. Warum auch sollte man einen Vertrag über etwas abschließen, das noch nicht wirklich vorhanden ist? Oder hat man nichts zu verlieren? ARAG Experten bringen Licht ins Dunkel.

Warum überhaupt Glasfaser?
Nicht ganz ohne Grund gilt die Glasfaser als „Internet der Zukunft“. Unser Nutzerverhalten hat sich in den letzten Jahren massiv geändert. TV wird nicht mehr analog, sondern digital geschaut, die Anzahl der Streamingdienste wächst rasant, Schüler lernen mehr mit dem iPad als mit dem Buch und der Besitz eines Smartphones ist das Normalste der Welt. Datenmengen steigen ins Unermessliche und eine hohe Übertragungsgeschwindigkeit wird benötigt – das kann auf Dauer nur Glasfaser leisten. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die Störanfälligkeit deutlich geringer ist. Glasfaser bietet also stabile und zuverlässige Leitungen zu jeder Tageszeit, losgelöst davon, wie viele Haushalte gleichzeitig online sind. Kurzum: Wer viel surft, streamt, im Homeoffice sitzt oder Gaming liebt, ist mit Glasfaser bestens beraten.

Technische Voraussetzungen im Haus
Auch wenn das Glasfaserkabel bis ans Haus gelegt wurde („Homes Connected“), bedeutet das nicht automatisch, dass auch in jeder Wohnung oder Geschäftseinheit Glasfaser ankommt. Häufig muss innerhalb des Gebäudes eine sogenannte Inhouse-Verkabelung erfolgen – also die Leitungsverlegung vom Hausanschlusspunkt in die jeweiligen Einheiten. Das kann mit zusätzlichen Kosten und Aufwand für Eigentümer oder Vermieter verbunden sein.

Jetzt zugreifen oder abwarten und Tee trinken?
Es gibt einen guten Grund fürs frühe „Ja“: Die Chance ist groß, dass die Anschlusskosten künftig steigen. Wer also jetzt dabei ist, kann oft Geld sparen. Wenn man also von einem Glasfaseranschluss überzeugt ist, gibt es prinzipiell kein Problem damit, den Vertrag frühzeitig zu unterschreiben. Denn solange die Leistung nicht erbracht ist, muss man auch nicht zahlen.

Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Mieter nur dann Glasfaser bekommen können, wenn der Vermieter mit im Boot sitzt. Er muss einwilligen, dass der Zugang zum Haus gelegt wird („Homes Connected“) und einen entsprechenden Vertrag mit dem Anbieter schließen. Verlegt wird nämlich erst einmal nur an den Gebäuden vorbei („Homes Passed“). Bei Eigentümergemeinschaften gilt: Möchte ein Eigentümer den Zugang legen lassen, müssen alle anderen Eigentümer zustimmen.

Kommunale Förderung prüfen
Gerade im ländlichen Raum gibt es laut ARAG Experten häufig Förderprojekte oder Kooperationen mit der Kommune, um Glasfaser für ganze Straßenzüge oder Ortsteile kostengünstig zu verlegen. Wer sich frühzeitig beteiligt, z. B. durch eine unverbindliche Interessenbekundung, kann nicht nur sparen, sondern sorgt mit dafür, dass der Ausbau überhaupt zustande kommt.

Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?
Ist auch der Nutzungsvertrag unter Dach und Fach, ist das „Home Active“ erreicht. Auch wenn das Kaufobjekt, also die Bereitstellung von Glasfasernutzung, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Umständen noch nicht verfügbar ist, ist der Vertrag wie jeder andere zu behandeln. Das heißt, zum Zeitpunkt der Unterschrift ist man an ihn gebunden. Zustande kommt er, wenn die Auftragsbestätigung des Telekommunikationsanbieters vorliegt. Bekommen Kunden diese Bestätigung nicht in einem angemessenen Zeitraum von wenigen Wochen, endet die Bindung ans Angebot.

ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass der Kunde sowohl beim Haustürgeschäft, als auch bei Online-Verträgen, ein vierzehntägiges Widerrufsrecht hat. Das Angebot zu testen und dann Abstand zu nehmen, ist allerdings nicht möglich, wenn die Anschlüsse zum Zeitpunkt der Unterschrift noch nicht einsatzbereit sind. In diesem Fall raten die ARAG Experten, die Laufzeit des Vertrages so kurz wie möglich zu halten. Gängig sind allerdings 24 Monate. Eine längere Vertragsbindung ist laut ARAG Experten gesetzlich auch gar nicht erlaubt.

Anbieter sorgfältig vergleichen
Nicht nur der Preis und die Geschwindigkeit sollten beim Anbieter-Vergleich eine Rolle spielen. Kunden sollten auch auf die Transparenz der Vertragsbedingungen, mögliche versteckte Kosten wie etwa für die Routermiete, Kundenbewertungen und Servicequalität achten. Einige Anbieter begrenzen sogar die Nutzung durch sogenannte „Fair-Use“-Klauseln. Ein Vergleich lohnt sich gerade bei langfristigen Verträgen.

Wann erhält der Kunde die Leistung?
Einfach gesagt, wird die Leistung dann erbracht, sobald der Zugang zum Haus gelegt und der direkte Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister bestätigt ist. Beides muss der Fall sein. Eben diese doppelte Notwendigkeit erklärt, warum die Lieferung nicht sofort erfolgt, wenn das Gebäude mit Glasfaser versorgt ist oder aber die Vertragsbestätigung angekommen ist.

Ein anderer Fall: Die Leitungen liegen vielleicht bereit, aber alte vorhandene Verträge beinhalten die neue Leistung nicht. Es gilt also zunächst zu prüfen, ob der aktuelle Vertragspartner die Leistung überhaupt anbietet und dann gegebenenfalls ein Upgrade bei ihm abzuschließen. Muss der Anbieter gewechselt werden, kann es länger dauern, denn auch beim alten Anbieter ist die Kündigungsfrist einzuhalten.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Verfügbarkeit einer schnelleren Leitung kein Sonderkündigungsrecht nach sich zieht. Auch die vorhandene Rufnummer kann den Vertragswechsel verzögern. Denn die Portierung der Nummer erfolgt erst nach Ablauf des ursprünglichen Vertrages. Ganz wichtig: Niemals den alten Vertrag selbst kündigen. Um die Kündigung des vorherigen Vertrages und die Rufnummermitnahme kümmert sich laut ARAG Experten der neue Anbieter.

Verbraucher & Recht / Glasfaseranschluss / Internetgeschwindigkeit / Vertragsabschluss / Telekommunikationsanbieter
[lifepr.de] · 14.07.2025 · 08:49 Uhr
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