Gesetzliche Erweiterung: Kinderkrankengeld bleibt auch 2026 großzügig
Eltern können den Sekt kaltstellen: Eine erfreuliche Nachricht für alle gesetzlich versicherte Mütter und Väter erreichte uns aus dem Bundestag. Die verlängerte Anspruchsdauer des Kinderkrankengeldes von 15 Tagen pro Kind und Elternteil soll auch im Jahr 2026 Bestand haben.
Alleinerziehende profitieren sogar von einer verlängerten Zeitspanne von 30 Tagen. Dieses familienfreundliche Update ist Teil eines umfassenderen Gesetzes, das zudem die Kompetenzen von Pflegekräften stärken soll.
Ein sinnvolles Paket, das Familienstress zu entschärfen hilft und gleichzeitig den Gesundheitssektor modernisiert. Zwei Jahre nach dem Auslaufen der pandemiebedingten Sonderregelungen im Jahr 2024 wird die bewährte Regelung damit fortgeschrieben. Arbeitet ein Elternteil ausnahmsweise von Zuhause aus – die Krankenkasse sorgt dann als treue Partnerin für eine finanzielle Entlastung, indem sie in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes übernimmt.

