
Eltern können den Sekt kaltstellen: Eine erfreuliche Nachricht für alle gesetzlich versicherte Mütter und Väter erreichte uns aus dem Bundestag. Die verlängerte Anspruchsdauer des Kinderkrankengeldes von 15 Tagen pro Kind und Elternteil soll auch im Jahr 2026 Bestand haben. Alleinerziehende
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