Gerichtssaal-Drama: Ritter Sport unterliegt im Markenstreit um Haferriegel
Im verzwickten Rechtsstreit zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport und einem kleinen Mannheimer Unternehmen musste der Gigant aus Waldenbuch eine juristische Schlappe hinnehmen. Die zuständige Kammer des Landgerichts Stuttgart entschied zugunsten von Wacker und wies die Klage von Ritter Sport ab. Laut dem vorsitzenden Richter Thomas Kochendörfer wurden keine Markenrechtsverletzungen erkannt, was dem bekannten Schokoladenhersteller wenig schmecken dürfte.
Ritter Sport hatte in der Vergangenheit oft erfolgreich seine quadratische Formmarke gegen Nachahmer verteidigen können, wie etwa im langwierigen Kampf gegen den Konkurrenten Milka. Diesmal jedoch standen die Aussichten anders: Das Gericht fand keine Belege dafür, dass der Haferriegel des kleinen Unternehmens die unverwechselbare dreidimensionale Marke von Ritter Sport verletzt.
Interessanterweise ist das Unternehmen Wacker, das gerade einmal 30 Mitarbeiter zählt, ein eher unauffälliger Mitspieler im großen Markt des Naschwerks. Dennoch schafften es die Mannheimer mit einer Verpackung ihrer Haferriegel, die von der quadratischen Anordnung der Mannheimer Innenstadt inspiriert ist, in das Visier von Ritter Sport. Diese ähnelt einem quadratischen Stück Ritter Sport, ist aber deutlich kleiner und mit längeren Seitenlaschen versehen.
Die Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig. Die Anwälte von Ritter Sport kündigten schon während der Verhandlung an, dass im Falle einer Niederlage weitere Rechtsmittel geprüft werden. Ob Ritter Sport diesen Schritt tatsächlich gehen wird, bleibt vorerst unklar.

