Quadratur des Kreises: Ritter Sport zieht gegen 'Monnemer Quadrat' in die nächste Runde

Ritter Sport, der renommierte deutsche Schokoladenhersteller, lässt im Rechtsstreit um den quadratischen Haferriegel 'Monnemer Quadrat Bio' nicht locker und hat Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Nachdem das Landgericht Stuttgart die Klage abgewiesen hatte, strebt Ritter Sport nun an, die Entscheidung anfechten zu lassen. Das Unternehmen will den vorausgegangenen Gerichtsverlust nicht hinnehmen und geht mit neuem Elan in die nächste Instanz.
Im Januar hatte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer festgestellt, dass keine Markenverletzungen vorliegen. Die Klage auf Unterlassung wurde abgewiesen, als die Ähnlichkeit zwischen der geschützten Verpackung von Ritter Sport und dem Haferriegel der Firma Wacker aus Mannheim verhandelt wurde. Ritter Sport argumentierte, die quadratische Form sei eine der bekanntesten Marken Deutschlands und ein unverwechselbares Markenzeichen, das nicht ohne Zustimmung genutzt werden dürfe.
Darüber hinaus sieht Ritter Sport eine potentielle Marktverwirrung, da sowohl Schokolade als auch Müsliriegel vom gleichen Konsumentenkreis zum ähnlichen Anlass konsumiert werden könnten. Diese Argumentation bestärkte Ritter Sport in der Entscheidung, auch bei einer Niederlage vor dem Stuttgarter Landgericht den Rechtsweg weiterzuverfolgen.
Die Folgen des Rechtsstreits sind bereits spürbar: Der quadratische Haferriegel kann nicht mehr online bestellt werden. Matteo Wacker, der Gründer der Mannheimer Firma, hat den Riegel vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch den klassischen 'Monnemer Klageriegel' ersetzt, der nun in traditioneller länglicher Form erhältlich ist. Bei einer möglichen Verschärfung des Verfahrens befürchtet Wacker hohe Schadenersatzforderungen, weshalb er schon vorsorglich reagiert hat.

