Quadratische Kontroversen: Ritter Sport verliert Rechtsstreit um Haferriegel
Im Rechtsstreit um die Verpackung eines quadratischen Haferriegels hat der Schokoladenhersteller Ritter Sport eine Schlappe vor dem Landgericht Stuttgart hinnehmen müssen. Das Gericht entschied, dass keine Markenrechtsverletzung vorliege, und wies die Klage der Schwaben zurück. Der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer erklärte, es gebe keine Anzeichen für eine Verletzung der geschützten dreidimensionalen Marke von Ritter Sport.
Im Detail hatte Ritter Sport moniert, dass der Riegel des kleinen Unternehmens Wacker, inspiriert durch die quadratische Anordnung der Mannheimer Innenstadt, ihrer ikonischen Verpackung zu ähnlich sehe. Obwohl der Haferriegel kleiner sei und längere Seitenlaschen habe, sah der Waldenbucher Schokoladenproduzent seine Verpackungseigenheit bedroht. Anders als in vorangegangenen Fällen, etwa gegen den Konkurrenten Milka, konnte Ritter Sport diesmal seine Interessen nicht durchsetzen.
Spannend bleibt die Frage, ob Ritter Sport den juristischen Kampf fortsetzen will, denn das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits während der Verhandlung hatten die Juristen des Unternehmens signalisiert, bei einer Niederlage in Revision zu gehen. Ob und wann allerdings Rechtsmittel eingelegt werden, ist momentan noch unklar.

