Kriminalität

Gericht ordnet Auslieferung von Neonazi Liebich an

01. Juni 2026, 16:10 Uhr · Quelle: dpa
Landgericht Pilsen entscheidet über Liebich Auslieferung
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Die Rechtsextremistin hatte in Deutschland die Eintragungen von Namen und Geschlecht ändern lassen.
Liebich soll in nächster Zeit an die deutschen Behörden übergeben werden. Wie die Rechtsextremistin das nach der Entscheidung des Landgerichts Pilsen noch verhindern könnte.

Pilsen (dpa) - Neonazi Marla Svenja Liebich will nicht nach Deutschland, ein Gericht in Tschechien hat nun trotzdem ihre Auslieferung angeordnet. Liebich drohten in Deutschland keine negativen Folgen, insbesondere wegen ihres Geschlechts, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Pilsen, Ivana Ruzickova. Die verurteilte Rechtsextremistin Liebich hatte zuvor vor Gericht erklärt, sie befürchte, in Deutschland in ein Männergefängnis gebracht zu werden und in Haft ums Leben zu kommen. 

Mit der Entscheidung gab das Landgericht in der tschechischen Stadt im Westen des Landes einem Antrag der Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt statt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Liebich kann noch eine Beschwerde dagegen einreichen. Ihre Verteidigerin erklärte kurz nach der Verkündung, über diese Möglichkeit nachdenken zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen erklärt, auf die Möglichkeit verzichten zu wollen.

Entscheidung könnte auf Rechtsfehler geprüft werden müssen

Für das Einreichen einer Beschwerde gilt eine Frist von drei Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Entscheidung, wie die Richterin erklärte. Sollte eine Beschwerde eingereicht werden, würde das Oberlandesgericht in Prag die Entscheidung aus Pilsen auf Rechtsfehler überprüfen. 

Liebich hatte ihre Auslieferung zuvor mehrfach abgelehnt. Ist über eine Auslieferung rechtskräftig entschieden, soll die 55-Jährige an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Bis dahin bleibt sie in sogenannter Auslieferungshaft.

Staatsanwaltschaft Halle: Liebich kommt in zuständige JVA 

Bevor Liebich noch nicht in einem deutschen Gefängnis ist, ist auf deutscher Seite weiter die Staatsanwaltschaft in Halle für den Fall zuständig. Sobald sie offiziell von der Entscheidung über die Auslieferung von Liebich informiert wurden, werde damit begonnen, die Überstellung der verurteilten Person nach Deutschland mit den tschechischen Behörden gemeinsam zu organisieren, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur. «Sobald wir die offizielle Mitteilung der tschechischen Behörden haben, werden wir Liebich in die zuständige JVA verbringen.» 

Richterin: Liebich hat in Tschechien gerechten Prozess bekommen

Die Rechtsextremistin muss eigentlich in Deutschland eine Haftstrafe verbüßen, saß bislang aber nie ein, sondern floh. Anfang April wurde sie an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft. 

Vor der Verkündung des Urteils in Pilsen hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Das Recht Liebichs auf einen gerechten Prozess in Tschechien sei nicht eingeschränkt worden, sagte Richterin Ruzickova. Man habe auf alle Einwände adäquat reagiert.

Liebich bleibt vorerst in tschechischem Gefängnis

Die Rechtsextremistin war seit Ende August 2025 zunächst deutschland-, dann europaweit gesucht worden. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. 

Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht. 

Derzeit sitzt Liebich im Gefängnis Pilsen (Plzen), auch Bory genannt. Dort gibt sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftszellen. Untergebracht sind mehr als 1.200 Häftlinge - darunter Schwerverbrecher. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber auch vereinzelt Insassinnen. In Tschechien ist die Überbelegung der Haftanstalten ein großes Problem. 

Die Bedingungen in dem Gefängnis in der Stadt im Westen Tschechiens gelten als hart. Unter anderem zeigt der Streamingdienst Netflix in einer Serie Einblicke hinter die Gefängnismauern von Pilsen. 

Muss Liebich tatsächlich ins Frauengefängnis? 

Sollte Liebich in der JVA Chemnitz angekommen, wäre nicht mehr die Staatsanwaltschaft Halle, sondern die sächsische Justiz zuständig. Denkbar ist, dass dann noch einmal darüber entschieden wird, ob die Rechtsextremistin tatsächlich in dem Frauengefängnis ihre Haftstrafe verbüßen muss. Die Entscheidung trifft der Anstaltsleiter. Er muss unter anderem beurteilen, ob Liebich in der Haftanstalt in Gefahr ist oder eine Gefahr für andere darstellt.

 

Was würde passieren, wenn Liebich wieder als Mann gilt?

Im März kündigte das Amtsgericht Halle an, darüber entscheiden zu wollen, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Eine neuerliche Änderung von Namen und Geschlecht Liebichs hätte nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle allerdings erst einmal keine Auswirkungen auf das weitere Vorgehen. 

Bei der Festnahme in Tschechien trug Liebich einem Bericht der «Mitteldeutsche Zeitung» zufolge Männerkleidung und hatte einen kahlgeschorenen Kopf. Vor Gericht in Deutschland war Liebich zuletzt in Frauenkleidung erschienen, war geschminkt und hatte lackierte Fingernägel. Zur Verhandlung in Pilsen trat die Rechtsextremistin mit Bart und Brille auf, war geschminkt und trug ein Oberteil in Leopardenmuster. 

Unter anderem Liebichs Auftreten und Aussehen könnten eine Rolle spielen, wenn es darum geht, ob die 55-Jährige als Mann oder Frau gilt und wo sie die Haft absitzen muss.

Kriminalität / Prozess (Gericht) / Extremismus / Justiz / Urteile / Sachsen-Anhalt / Sachsen / Tschechien / Deutschland
01.06.2026 · 16:10 Uhr
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