Messerangriff in Bielefeld

«Er hasste den Westen»: Höchststrafe für Terroranschlag

01. Juni 2026, 14:09 Uhr · Quelle: dpa
Urteilsverkündung im Prozess um Terroranschlag von Bielefeld
Foto: Celine Frohnapfel/dpa
Der Angeklagte nahm die Höchststrafe äußerlich regungslos hin.
Vor einer Bar in Bielefeld sticht ein IS-Anhänger auf Feiernde ein und verletzt vier von ihnen lebensgefährlich – ein Gericht hat jetzt das Urteil über ihn gefällt.

Düsseldorf (dpa) - Ohne sichtbare Regung nahm Mahmoud M. sein Urteil hin, die nach deutschem Recht höchstmögliche Strafe. Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter in Düsseldorf zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 

Das dortige Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter. 

«Er hasste den Westen.» Jedem der vier Opfer sprach das Gericht 70.000 Euro Schmerzensgeld zu. «Nur durch das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte haben alle überlebt», betonte der Richter. 

Schon in Syrien IS-Mitglied

Mahmoud M. sei schon in Syrien Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gewesen und habe den Treueid auf den IS-Kalifen geschworen. Er sei in einem Scharia-Camp ausgebildet worden und habe eine Kalaschnikow erhalten. «Der Angeklagte stand eineinhalb Jahre als bewaffneter Kämpfer in den Reihen des IS», berichtete der Richter. Er sei davon überzeugt gewesen, Ungläubige töten zu dürfen.

Die Vermutung, er sei als sogenannter Schläfer nach Deutschland gekommen, um hier zu gegebener Zeit einen Anschlag zu begehen, sah der Senat aber als nicht erwiesen an. Vielmehr sei seine IS-Mitgliedschaft in der Türkei geendet. 

In Deutschland habe er dann spätestens mit der Aufnahme seines Bekenner-Videos versucht, erneut IS-Terrorist zu werden. Das Video sei aber vom IS nicht veröffentlicht worden, der IS habe sich nicht zu dem Anschlag bekannt. Es sei zudem unklar, ob der Kontaktmann des Syrers, dem er das Video schickte, tatsächlich ein IS-Terrorist ist. 

«Reue» erst zum Schluss 

Die Reue, die der Angeklagte erst in seinem Schlusswort bekundet hat, nahm ihm das Gericht nicht ab: «Er mag seine Strafe bereuen, aber nicht seine Tat.» Vielmehr sei er wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung weiterhin gefährlich. Sie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit. Deshalb lägen die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vor.

Die Verbrechen, die der Angeklagte nach eigener Aussage bereits in Syrien beging, habe das Gericht ausgeklammert, auch wenn sie seine Neigung zur Gewalt bekräftigten. 

In der Untersuchungshaft hatte der 36-Jährige berichtet, er habe in Syrien seinen Halbbruder im Auftrag des IS getötet und einen Mann, der sich an einem See an seinen Sachen zu schaffen gemacht hatte. Zudem habe er eine Handgranate auf das Haus seines Onkels geworfen. 

In seinem letzten Wort hatte Mahmoud M. um eine zweite Chance gebeten. «Ihren Opfern wollten sie keine zweite Chance geben, die sollten sterben», sagte der Richter. Derzeit hieße eine zweite Chance für ihn, wieder zu töten.

Opfer: Höchststrafe fühlt sich gut an 

Sarah S. (27) war als erstes Opfer vom Angeklagten angegriffen worden. Sie hat jeden Prozesstag im Hochsicherheitstrakt verfolgt. «Auf der einen Seite fühlt sich die Höchststrafe gut an, auf der anderen Seite wird die Tat mich dennoch mein Leben lang verfolgen. Ich bin weiter in Therapie», sagte sie nach der Urteilsverkündung der dpa. «Mein Leben wird nie wieder wie vorher sein.» 

Ihre Anwältin Stefanie Höke kündigte eine weitere Spendenaktion für die Opfer an: «Vom Angeklagten können wir nichts erwarten.» Alle Opfer seien weiterhin arbeitsunfähig, sagte die Nebenklagevertreterin. 

Die Behörden müssten sich den Vorwurf machen lassen, die ihnen vorliegenden IS-Mitgliederlisten nicht oder nicht ausreichend überprüft zu haben. Denn der Name des späteren Attentäters finde sich in diesen Listen. Das hätte schon bei seiner Einreise nach Deutschland 2023 auffallen sollen. 

Verteidiger verwiesen auf schwere Kindheit

Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte. Sie hatten maximal zwölf Jahre Haft beantragt. 

Doch das Gericht führte aus, die Depression reiche für eine Straf- oder Schuldminderung nicht aus. Die zahlreichen Aktivitäten, mit denen der Syrer den Anschlag vorbereitet habe, sprächen gegen eine entsprechend schwere Depression. 

Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie am 18. Mai 2025 nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. 

Der Angreifer habe dabei «Allahu akbar» gerufen, sagte der Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld. Weil einige von ihnen Widerstand leisteten und den Attentäter verprügelten, hatte der seinen Anschlag abgebrochen und war geflüchtet.

Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet. Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden, im Prozess aber zunächst geschwiegen und das Verbrechen erst in seinem Schlusswort eingeräumt. 

Deutliche Worte des Psychiaters

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit. 

In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer in der Untersuchungshaft abgelehnt. Er wolle an seinen Werten festhalten. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Verteidiger kündigte an, Revision einzulegen.

Prozess (Gericht) / Terrorismus / Kriminalität / Deutschland / Nordrhein-Westfalen / Islamischer Staat / Messerangriff
01.06.2026 · 14:09 Uhr
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