Gericht in Moskau spricht lange Haftstrafen gegen IStGH-Vertreter aus
Ein Moskauer Gericht hat mehrere hochrangige Vertreter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Abwesenheit zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Dabei erhielt der IStGH-Chefankläger Karim Khan eine Freiheitsstrafe von insgesamt 15 Jahren, wobei neun Jahre in einem Gefängnis und die restlichen sechs Jahre in einer Strafkolonie für Schwerverbrecher verbracht werden sollen, wie die russische Generalstaatsanwaltschaft berichtet. Acht weitere Richter des in Den Haag ansässigen Weltstrafgerichts wurden mit Haftstrafen von dreieinhalb bis zu 15 Jahren belegt.
Der Vorwurf der russischen Behörden lautet, Khan habe im Zeitraum von Februar bis März 2022 illegale Strafverfahren gegen russische Staatsbürger gestartet und das Gericht zu unrechtmäßigen Haftbefehlen bewegt. Da Khan und die betroffenen Richter sich nicht in Russland befinden, bleibt die Umsetzung der Urteile vorerst kaum durchführbar. Khan hat zudem im Mai aufgrund einer Untersuchung zu mutmaßlichen sexuellen Übergriffen seine Tätigkeit beim IStGH vorübergehend niedergelegt, um den Abschluss der Ermittlungen abzuwarten.
Im Zuge von Khan's Ermittlungen erließen die IStGH-Richter im März 2023 Haftbefehle gegen Kremlchef Wladimir Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa wegen vermuteter Kriegsverbrechen in der Ukraine. Auch mehrere hochrangige Mitglieder der russischen Militärführung wurden vom Weltstrafgericht mit Haftbefehlen belegt. Der Hintergrund für diese Maßnahmen ist Putins Anordnung zur Invasion der Ukraine, die vor fast vier Jahren begann.
Das Internationale Strafgericht hat die Aufgabe, Verdächtige wegen schwerster internationaler Vergehen wie Kriegsverbrechen, Menschlichkeitsverbrechen und Völkermord zu verfolgen. Allerdings ist Russland kein Vertragsstaat des IStGH, was die Rechtsdurchsetzung erheblich erschwert.

