EU-Parlament beschließt neue Kennzeichnungsvorschriften für Honig und Fruchterzeugnisse

Das Europäische Parlament lässt die Honigtöpfe künftig transparenter erscheinen. In einer Abstimmung, die eine überwiegende Zustimmung von 603 Stimmen hervorrief, bei lediglich 9 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen, hat das Plenum grünes Licht für eine gesetzliche Neuregelung gegeben. Die verabschiedeten Regelungen sollen die Herkunft von Honig besser erkennbar machen und liegen ganz im Sinne eines informierten Verbraucherschutzes.

Die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der EU-Staaten und des Europaparlaments, die sich bereits Ende Januar auf die neuen Regeln geeinigt hatten, trägt nun Früchte. Bevor die Neuerungen rechtsgültig werden, steht allerdings noch die formale Zustimmung der EU-Staaten aus, die jedoch als reine Formsache angesehen wird.

Im Zuge der Neugestaltung dürfen die Etiketten von Fruchtsäften bald den Zusatz "zuckerreduziert" tragen, wenn mindestens 30 Prozent des natürlichen Zuckergehalts entfernt wurden. Zu beachten ist hierbei das strikte Verbot des Einsatzes von Süßungsmitteln. Des Weiteren müssen für ein Kilogramm Konfitüre fortan mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.

Hervorzuheben ist insbesondere bei Honigmischungen die Neuregelung der Herkunftsangaben. Künftig reicht es nicht mehr, lediglich darauf hinzuweisen, ob der Honig innerhalb oder außerhalb der EU produziert wurde. Stattdessen sollen nun auch der prozentuale Anteil und die spezifischen Länder der Herkunft direkt aufgeführt werden. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen. So dürfen bei Verpackungen unter 30 Gramm die Ländernamen durch einen Code ersetzt werden. Zudem können einzelne EU-Länder bei Bedarf nur die vier Hauptbestandteile deklarieren.

Die Erlassung neuer Analysemethoden seitens der EU-Kommission, die den Betrug durch streckende Zusätze von Zucker im Honig entlarven sollen, rundet das Maßnahmenpaket ab. Pollenanalysen könnten beispielsweise als standardisierte Methodik zur Herkunftsbestimmung von Honig etabliert werden. Nach Veröffentlichung der neuen Rechtsvorschriften im EU-Amtsblatt, wird eine Übergangsphase von zirka zwei Jahren anberaumt, bevor die Vorgaben vollumfänglich in Kraft treten.

Dieser regulatorische Fortschritt ist ein süßer Sieg für Verbrauchertransparenz und die Qualität von Honig und Fruchterzeugnissen. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 10.04.2024 · 22:53 Uhr
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