EU beschließt Weg zur Nutzung russischer Vermögen für Ukrainehilfe
In einem bemerkenswerten Schritt haben sich Deutschland und weitere EU-Staaten auf eine rechtliche Grundlage geeinigt, die die dauerhafte Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte für die Ukraine ermöglichen soll. Die dänische EU-Ratspräsidentschaft hob hervor, dass die Rückübertragung von in der EU festgesetzten Mitteln nach Russland auf unbestimmte Zeit verboten werden soll, um ein Vetorecht einzelner Staaten gegen diesen Beschluss auszuschließen. Hierbei liegt der Fokus insbesondere darauf, ein Veto von Ländern wie Ungarn zu umgehen, welches bisher die Freigabe solcher Mittel blockieren könnte.
Bisher werden die russischen Zentralbankgelder im Rahmen von sechsmonatigen EU-Sanktionsbeschlüssen eingefroren, die eine einstimmige Verlängerung erfordern. Ziel ist es nun, diese Gelder langfristig für Kredite an die Ukraine zu verwenden. Die EU möchte die Rückgabe dieser Mittel an Russland jedoch davon abhängig machen, dass Russland Reparationen zahlt, sobald ein friedlicher Abschluss des Konflikts erreicht wird.
Rechtlich stützen sich die EU-Staaten bei diesem Vorgehen auf Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser Artikel ermöglicht es, bei wirtschaftlichen Krisen mit qualifizierter Mehrheit Maßnahmen zu ergreifen. Die EU-Kommission stellte klar, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine erhebliche wirtschaftliche Probleme verursacht, die eine dringende Unterbindung der Mittelübertragung an Russland erforderlich machen.
Ein EU-Gipfeltreffen in der kommenden Woche soll die Verordnung offiziell annehmen. Bei diesem Treffen hoffen Bundeskanzler Friedrich Merz und andere Befürworter, den belgischen Premierminister Bart De Wever zu einer Zustimmung zu bewegen. Ohne Belgien wäre die Umsetzung des Plans äußerst kompliziert, da von dem belgischen Unternehmen Euroclear etwa 185 der insgesamt 210 Milliarden Euro eingefrorener russischer Mittel verwaltet werden.
Belgiens Regierung zeigt sich bisher ablehnend und verweist auf rechtliche und finanzielle Risiken. De Wever forderte klare Garantien, die eine Vergemeinschaftung der Risiken und ausreichende finanzielle Sicherheiten beinhalten sollen, um potenziellen Verpflichtungen gerecht zu werden. Zudem fordert er umfassenden Schutz für Bürger und Unternehmen, die von dem Plan betroffen sein könnten, und eine gleichmäßige Beteiligung aller EU-Länder mit eingefrorenen russischen Vermögenswerten. Dazu gehören Deutschland, Frankreich, Schweden und Zypern.

