Erster Erfolg für Lieferkettengesetz: Entschädigungszahlungen auf Bananenplantage
Nach zweijährigen Verhandlungen wurden Arbeiterinnen und Arbeiter einer Bananenplantage in Costa Rica nach einer Beschwerde auf Basis des Lieferkettengesetzes entschädigt. Diese Zahlungen, deren Umfang vertraulich bleibt, erfolgten im August 2025 und markierten einen bedeutenden Erfolg im Umgang mit Arbeitsrechtsverletzungen, wie Oxfam verkündete. Die Verhandlungen wurden von Oxfam gemeinsam mit einer lokalen Gewerkschaft, einem Bananenzulieferer, einem Produzenten und dem Discounter Aldi geführt.
Im Mittelpunkt der Beschwerde standen Missstände wie zu niedrige Löhne und mangelhafter Schutz bei Pestizideinsätzen. Aldi habe in den Gesprächen eine „konstruktive“ Rolle eingenommen, so Oxfam, was letztlich zu den erfolgten Entschädigungen führte. Zugleich betonten die beteiligten Unternehmen, dass diese Zahlungen kein Schuldeingeständnis darstellen.
Trotz der erzielten Fortschritte im Bereich Arbeitsschutz sind noch nicht alle Zweifel ausgeräumt. Aldi und seine Partner unterstrichen ihr anhaltendes Engagement, alle verbleibenden Themen zu adressieren. Didier Leiton, Generalsekretär der Gewerkschaft Sitrap, bewertete die Zahlungen als bedeutenden Präzedenzfall, der das Wirken des Lieferkettengesetzes unter Beweis stellt.
Auch Aldi ist mit dem Fortschritt zufrieden. Der Nachhaltigkeitsdirektor von Aldi Süd, Maximilian Vogt, betonte das Ziel einer verbesserten Menschenrechtslage in den Lieferketten und die Unterstützung menschenrechtlicher Gesetzgebungen. Der Erfolg in Costa Rica unterstreicht die Bedeutung solcher Regularien, die seit dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettengesetzes 2023 eine stärkere Beachtung der Menschenrechte in globalen Lieferketten erzwingen sollen.

