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Einseitige Preiserhöhung: Geld von Netflix zurückfordern?

20. Mai 2025, 13:04 Uhr · Quelle: dpa
Netflix durfte seine Abopreise in den vergangenen Jahren nicht einseitig erhöhen, bestätigt ein neues Urteil. Kundinnen und Kunden können unter Umständen Geld von dem Streamingdienst zurückfordern.

Berlin/Köln (dpa/tmn) - Eine Klausel in den Netflix-Nutzungsbedingungen, die den Streamingdienst zur einseitigen Preiserhöhung berechtigt, hatte das Landgericht Berlin bereits 2021 für unwirksam erklärt. Zwei Jahre später bestätigte das Kammergericht Berlin dieses Urteil.

Nun hat das Landgericht Köln entschieden, dass Netflix einem Kunden, der gegen Preiserhöhungen geklagt hatte, fast 200 Euro zurückzahlen muss. Die Richter erklärten die Preiserhöhungen sogar trotz Zustimmung von Kunden für unwirksam, wie aus dem Urteil hervorgeht (Az.: 6 S 114/23), auf das die Stiftung Warentest hinweist.

Die Begründung des Gerichts: Netflix schrieb an seine Kunden: «Am … wird Ihr monatlicher Preis auf … erhöht. Wir aktualisieren unsere Preise, um Ihnen noch mehr großartige Unterhaltung zu bieten.» In diesem Zusammenhang erscheine der Button «Preiserhöhung zustimmen» nicht als Annahme einer freiwilligen Vertragsänderung.

Wer zugestimmt hat, wartet ab

Das aktuelle Urteil des Landgerichts Kölns sei zwar rechtskräftig, aber möglicherweise eine Einzelentscheidung, ordnen die Warentester ein. Anderen Kunden, die zugestimmt hätten, sei es nur dann möglich, eine Erstattung zu fordern, wenn sich die Ansicht des Landgerichts Köln breit durchsetzt, dass die Erhöhung trotz Zustimmung unwirksam ist. Man müsse abwarten, ob auch andere Gerichte so urteilen werden.

Wer nicht zugestimmt hat, nutzt den Musterbrief

Haben Kunden einer Preis­erhöhung dagegen nicht zuge­stimmt, sei sie klar rechts­widrig, erklären die Experten. In diesen Fällen könnten Betroffene einen Musterbrief nutzen, um von Netflix eine Erstattung der auf die Erhöhungen entfallenden Zahlungen zu verlangen. Auf «Test.de» findet sich auch eine Tabelle zur Gebührenentwicklung bei Netflix seit dem Start 2014.

Die Forderung auf Erstattung von bis zum 31. Dezember 2021 gezahlten Beträgen sei inzwischen verjährt, erklärt die Stiftung Warentest. Alle Zahlungen danach habe Netflix zu erstatten, auch wenn die unwirksame Preiserhöhung schon Jahre vorher erfolgte.

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20.05.2025 · 13:04 Uhr
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