
Berlin/Köln (dpa/tmn) - Eine Klausel in den Netflix-Nutzungsbedingungen, die den Streamingdienst zur einseitigen Preiserhöhung berechtigt, hatte das Landgericht Berlin bereits 2021 für unwirksam erklärt. Zwei Jahre später bestätigte das Kammergericht Berlin dieses Urteil. Nun hat das Landgericht ...