Einführung der EPSAS
Was die Verwaltung künftig ändern muss

(pressebox) Berlin, 17.04.2014 - Die EU plant, mit der Einführung der European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) das Rechnungslegungssystem der europäischen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Werden die Pläne verwirklicht, drohen Einrichtungen des öffentlichen Sektors aufwändige Umstellungsarbeiten. Besonders betroffen sind noch kameral buchende Gebietskörperschaften und Organisationen. Doch eine genaue Betrachtung zeigt: Nutzen sie die nächsten Jahre, um ihr Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen, können sie den Weg zu EPSAS deutlich verkürzen.

Auf europäischer Ebene werden derzeit konkrete Schritte unternommen, einheitliche europäische Rechnungslegungsstandards (European Public Sector Accounting Standards) verbindlich einzuführen. Als Bezugsrahmen sollen die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) dienen. Nach der Vorbereitungsphase im Jahr 2013 ist für 2014/2015 geplant, eine entsprechende Rahmenverordnung zu verabschieden sowie die notwendigen Leitungsgrundsätze und -strukturen aufzusetzen. Den Planungen zufolge sollen ab 2015 die weiteren gesetzlichen Grundlagen verabschiedet sowie bis 2020 die EPSAS auf allen Verwaltungsebenen jedes Mitgliedstaates implementiert werden.

Während Initiatoren und Befürworter dieses Vorhabens darin die Möglichkeit sehen, ein aussagekräftiges, einheitliches, transparentes und generationengerechtes Informations- und Steuerungssystem in allen EU-Mitgliedstaaten einzuführen, lehnen Kritiker und Gegner, darunter die Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz, diese Pläne v.a. mit Verweis auf die damit verbundenen immensen Kosten ab. Zudem werten sie den Vorstoß als massiven Eingriff in die haushaltsrechtliche Souveränität der Mitgliedstaaten und Bundesländer.

Wird dieses Vorhaben - entgegen des sich derzeit formierenden Widerstands - umgesetzt, bedeutet das für die deutschen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Einrichtungen zweierlei:

Sie müssen sich darauf vorbereiten, ihre Rechnungslegung in mittelbarer Zukunft fachlich und tech-nisch auf die Erfordernisse der EPSAS einzurichten. Erforderlich sind u.a. diverse Um- und Überlei-tungsrechnungen, zusätzliche Auswertungen wie eine Segmentberichterstattung, die Anpassung der IT-Systeme sowie fachliche und IT-bezogene Schulungen. Wie in einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt zur Umrechnung eines konsolidierten doppischen Jahresabschlusses auf die IPSAS gezeigt wurde, ist diese Umstellung weniger aufwändig als zunächst befürchtet. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kommune bzw. Einrichtung ihr Rechnungswesen bereits vollständig auf das auch EPSAS und IPSAS zugrundeliegende Ressourcenverbrauchskonzept und den doppischen Rechnungsstil ausgerichtet hat.

Insofern bedeutet die Umsetzung dieses Vorhabens für alle noch nicht doppisch buchenden Verwaltungseinheiten, diesen grundlegenden, zwischen zwei bis fünf Jahre dauernden Systemwechsel vom Geldverbrauchskonzept (Kameralistik) auf das Ressourcenverbrauchskonzept (Doppik) möglichst noch vor Einführung der EPSAS zu vollziehen.

Dabei können sie einerseits von den vielfältigen Erfahrungen, die Softwareanbieter, externe Berater und vergleichbare öffentliche Einrichtungen in zahlreichen Doppikprojekten gemacht haben, profitieren. Andererseits haben sie die Möglichkeit, die Anforderungen, die sich aufgrund der EPSAS-Einführung ergeben, von Anfang an mit zu berücksichtigen.
Software
[pressebox.de] · 17.04.2014 · 08:00 Uhr
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