Ehemaliger Sextäter muss in Psychiatrie bleiben
Saarbrücken (dpa) - Ein vor knapp anderthalb Jahren aus der Sicherungsverwahrung entlassener Ex-Sexualstraftäter muss in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Das Oberlandesgericht hat eine Beschwerde des 62-Jährigen gegen seine Einweisung abgewiesen. Es bestehe «mit hoher Wahrscheinlichkeit» die Gefahr, dass der Mann erneut gewalttätig werde, entschied das Gericht. Der verurteilte Frauenmörder war nach Jahrzehnten hinter Gittern im Mai 2010 freigekommen. Die Polizei überwachte ihn seitdem rund um die Uhr.