Saarbrücken (dpa) - Ein vor knapp anderthalb Jahren aus der Sicherungsverwahrung entlassener Ex-Sexualstraftäter muss in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Das Oberlandesgericht hat eine Beschwerde des 62-Jährigen gegen seine Einweisung abgewiesen. Es bestehe «mit hoher Wahrscheinlichkeit» die ...