Donald Trump reicht Klage beim Obersten US-Gerichtshof gegen Disqualifizierung bei Vorwahlen ein
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kämpft weiter um eine erneute Präsidentschaftskandidatur. Sein Wahlkampfteam hat bekanntgegeben, dass Trump vor den Obersten US-Gerichtshof in Washington gezogen ist, um die Entscheidung des Bundesstaats Colorado rückgängig machen zu lassen, die ihn von den dortigen Vorwahlen disqualifiziert hatte.
Hintergrund der Klagen sind Versuche verschiedener Kläger in mehreren Bundesstaaten, Trumps Namen aufgrund seines Verhaltens während des Sturms auf das Kapitol am 6. Januar 2021 von den Wahlzetteln streichen zu lassen. Damals hatten Trumps Anhänger das Kapitol gewaltsam gestürmt, angestiftet durch eine Rede des ehemaligen Präsidenten, der behauptete, ihm sei der Sieg gegen Joe Biden durch massiven Betrug gestohlen worden. Bei den Krawallen kamen fünf Menschen ums Leben, die sich ins kollektive Gedächtnis der USA eingebrannt haben.
Die Kläger argumentieren, dass Trump aufgrund seiner Beteiligung an einem Aufstand gegen den Staat gemäß dem 14. Verfassungszusatz nicht geeignet sei, ein höheres Staatsamt zu bekleiden. Obwohl in der Passage des Verfassungszusatzes einige Beispiele für solche Ämter genannt werden, wird das Amt des Präsidenten nicht explizit erwähnt.
In Bundesstaaten wie Michigan und Minnesota sind die Versuche der Kläger, Trump zu disqualifizieren, gescheitert. In anderen Bundesstaaten stehen die Entscheidungen noch aus. In Maine und Colorado fielen jedoch bereits Entscheidungen gegen Trump, die allerdings bis zu seinem Einspruch ausgesetzt wurden. Es wurde erwartet, dass die politisch heikle Frage letztendlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen würde. Dies hat Trumps Wahlkampfteam nun bestätigt.
Trumps Antrag an den Obersten US-Gerichtshof zielt darauf ab, die Entscheidung des höchsten Gerichts in Colorado aufzuheben. In einer Mitteilung am Mittwoch bezeichnete Trump den Beschluss als 'unamerikanischen, verfassungswidrigen Akt der Wahleinmischung'. Das Gericht hatte im Dezember geurteilt, dass Trump nicht für das Präsidentenamt geeignet sei und daher nicht an der Vorwahl des Bundesstaates teilnehmen könne. Ähnlich war auch eine Entscheidung der obersten Wahlaufseherin in Maine ausgefallen, gegen die Trump ebenfalls Einspruch erhoben hatte.
Trumps Anwälte argumentieren nun vor dem Obersten Gerichtshof, dass das Gericht in Colorado seine Zuständigkeit überschritten habe. Die Frage nach der Tauglichkeit eines Präsidenten falle in den Zuständigkeitsbereich des US-Kongresses und nicht in den staatlicher Gerichte. Der Verfassungszusatz, auf den sich die Kläger berufen, sei im Fall Trumps nicht anwendbar. Neben dem ehemaligen Präsidenten hat auch die Organisation American Center for Law and Justice im Namen der republikanischen Partei in Colorado Berufung gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt.
Es wird erwartet, dass der Supreme Court die Frage behandelt, um juristisches Chaos im Wahljahr zu vermeiden, auch wenn es theoretisch möglich ist, dass er die Klage abweist. Während seiner Amtszeit hatte Trump das Gericht deutlich in Richtung Konservatismus beeinflusst, da er sechs der neun Sitze besetzen konnte. Dennoch entschied das Oberste Gericht nicht immer zugunsten seiner Position.
Der Fall erinnert bereits jetzt an die historische Verhandlung über die Präsidentschaftswahl im Jahr 2000, als der Supreme Court über eine Neuauszählung der Stimmen im entscheidenden Bundesstaat Florida entscheiden musste. Damals erklärte das Gericht die Wahl für beendet und machte den Republikaner George W. Bush zum Präsidenten.
Die Zeit drängt für Trump, da die Vorwahlen der Republikaner am 15. Januar mit der ersten Abstimmung in Iowa beginnen. Die Vorwahlen in Colorado und Maine sind für den 5. März geplant, den sogenannten Super Tuesday, an dem in mehreren Bundesstaaten gewählt wird. Die Wahlzettel müssen jedoch rechtzeitig gedruckt werden.
Trump liegt in Umfragen deutlich vorne und plant eine erneute Kandidatur für die Republikaner im November. Auf Seiten der Demokraten will Joe Biden für eine zweite Amtszeit antreten und hat dabei keine ernstzunehmende interne Konkurrenz.
Neben dem Streit um seine Teilnahme an den Vorwahlen stehen Trump in den kommenden Monaten auch mehrere große Gerichtsverfahren wegen verschiedener strafrechtlicher Vorwürfe bevor, darunter der Sturm auf das Kapitol und seine Versuche, das Ergebnis der Präsidentenwahl 2020 nachträglich zu ändern. (eulerpool-AFX)