Digitus-Produkte jetzt mit Langzeitgarantie
Mit Assmann auf der sicheren Seite

(pressebox) Lüdenscheid, 03.08.2011 - Ab sofort gewährt die Assmann Electronic GmbH auf die Produkte der Marke Digitus verlängerte Garantiezeiten von 5 und 15 Jahren. Mit diesem Mehrwert für die Verbraucher unterstreicht das Unternehmen den hohen Stellenwert von Qualität und Kundenzufriedenheit.

"Alle unsere Produkte im Sortiment sind auf Herz und Nieren geprüft. Und mit der Langzeitgarantie von 5 Jahren beziehungsweise 15 Jahren beweisen wir eindrucksvoll, dass die Artikel ohne Wenn und Aber den Belastungen im täglichen Einsatz standhalten. Doch auch für den 'Fall der Fälle 'ist der Assmann-Kunde damit auf der sicheren Seite und schützt seine Investitionen", betont Till Brauckmann, Marketing Manager der Assmann Electronic GmbH. Der Anbieter von Computer-, Netzwerk- und Multimediaprodukten hebt sich mit den verlängerten Garantiezeiten deutlich vom Wettbewerb ab, der sich an die marktübliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren hält. "Von diesem Alleinstellungs­merkmal profitieren natürlich auch unsere Händler", sagt Brauckmann.

Schutz bietet eine einfache Registrierung

5 Jahre Garantie auf Material- und/oder Verarbeitungsschäden gibt es ab sofort auf die meisten Retail-Produkte. Dazu zählen beispielsweise Webcams, aber auch Bluetooth-Headsets oder Breitband-Router. Die Digitus-Professional-Serie - bestehend aus High-End-Netzwerk- und Peripheriekomponenten für die Installation durch Profis - wird sogar mit einer Garantiezeit von 15 Jahren ausgestattet. "Diese Kunden genießen damit einen ganz besonderen Schutz und brauchen sich im Garantiefall nur wenig Sorgen um ihre Ausgaben zu machen", sagt Brauckmann. Auch das komplette Kabelsortiment bietet eine 15jährige Garantie.

Die Aktivierung der Langzeitgarantie ist denkbar einfach und unbürokratisch: Der Kunde registriert auf der Website des Unternehmens das gekaufte Digitus-Produkt innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum. Treten dann wider Erwarten doch Mängel auf, so macht der Käufer etwaige Garantieansprüche beim Händler geltend. Nach Vorlage des Originalkaufbelegs wird das Produkt dann entweder repariert oder gegen ein Neugerät ausgetauscht. Ist beides nicht möglich, erstattet Assmann den gezahlten Kaufpreis.
Consumer-Electronics
[pressebox.de] · 03.08.2011 · 15:54 Uhr
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