Gegenwind für Musk: Glass Lewis verweigert Unterstützung für Milliarden-Vergütung

In einer bemerkenswerten Entwicklung hat der einflussreiche Stimmrechtsberater Glass Lewis den Aktionären von Tesla empfohlen, gegen das 56 Milliarden US-Dollar schwere Vergütungspaket für CEO Elon Musk zu stimmen. Die Vergütung in Form von Aktienoptionen sei "verwässernd" und von "übermäßiger Größe", so Glass Lewis in einem kürzlich veröffentlichten Report. Zudem stünden die erhofften Vorteile durch einen Umzug des Unternehmens nach Texas in keinem angemessenen Verhältnis zu den damit verbundenen Risiken für die Anteilseigner.

Die Bedenken des Beratungsunternehmens beziehen sich nicht zuletzt auf die zahlreichen zeitaufwendigen Projekte Musks, darunter die Akquisition und Restrukturierung des Social-Media-Riesen Twitter, der mittlerweile als X betrieben wird. Dieser Nebenschauplatz rücke Musk von seiner Führungsrolle beim weltweit größten Elektroautohersteller ab. Gleichzeitig leitet der Unternehmer die Firmen SpaceX, Neuralink und The Boring Company.

Der Vorstand von Tesla bemüht sich darum, die Investoren dazu zu bewegen, das im Jahr 2018 gewährte Vergütungspaket erneut zu ratifizieren, nachdem es im Januar durch einen Richter in Delaware aufgrund von Zweifeln an der Höhe des Betrags und der Unabhängigkeit des Gremiums zurückgewiesen wurde. Musk hatte daraufhin mit einem Umzug der Firmenzentrale nach Texas gedroht.

Robyn Denholm, Vorsitzende von Tesla, verteidigt die hohe Vergütung mit dem Argument, dass die Firma unter Musk ambitionierte Ziele bei Umsatz und Aktienpreis erreicht habe. Die Kritik an ihrer Nähe zum CEO weist sie als "Unsinn" zurück.

Die Stellungnahme von Glass Lewis wiegt schwer, denn sie beeinflusst das Abstimmungsverhalten großer institutioneller Investoren wie Vanguard, Capital Group, Norges und State Street, die allesamt zu den zehn größten Aktionären von Tesla gehören und bereits beim ersten Mal gegen den Vergütungsvorschlag stimmten. Dennoch wurde dieser mit 73-prozentiger Zustimmung angenommen.

Ein weiterer bedeutender Stimmrechtsberater, ISS, wird in Kürze erwartet, ebenfalls einen Bericht zu veröffentlichen, unmittelbar vor der Jahresversammlung von Tesla am 13. Juni.

Auch wenn ein Erfolg bei der Abstimmung über die Vergütung die gerichtliche Entscheidung nicht aufheben würde, hegt das Unternehmen die Hoffnung, damit nachweisen zu können, dass die Aktionäre auch sechs Jahre später noch hinter dem Paket stehen, was in zukünftigen Rechtsmittelverfahren entscheidend sein könnte.

Sollte die Abstimmung positiv ausfallen, würde Musks Anteil an Tesla von 13 auf über 20 Prozent ansteigen. Ein Scheitern könnte hingegen bedeutende symbolische Auswirkungen für Denholm und das weitere Vorstandsteam haben und Fragen bezüglich Musks Zukunft bei Tesla aufwerfen. Er hat angedroht, künftige KI-Produkte anderswo zu entwickeln, sollte er nicht mehr Kontrolle über den Autobauer erlangen, den er zunehmend als ein KI- und Robotik-Unternehmen positioniert.

Manche Großinvestoren, darunter das Scottish Mortgage Investment Trust von Baillie Gifford, haben angegeben, die Vergütung zu unterstützen, unabhängig von der Empfehlung der Stimmrechtsberater, da Musk "bemerkenswerte Unternehmensleistung" und damit "enorme Wertsteigerung für die Aktionäre" erbracht habe.

Neben institutionellen Anlegern muss Tesla auch die zahlreichen Kleinaktionäre überzeugen, die etwa 30 Prozent der Anteile halten – ein ungewöhnlich hoher Anteil für ein börsennotiertes Unternehmen, dessen Zustimmung beim Ausgang der Abstimmung entscheidend sein wird.

Bei der Abstimmung über das Gehaltspaket muss eine einfache Mehrheit ohne die Anteile von Musk und seinem Bruder Kimbal erzielt werden. Für eine Verlegung des Unternehmenssitzes nach Texas ist eine Mehrheit aller ausstehenden Aktien erforderlich – nicht abgegebene Stimmen gelten als Ablehnung.

Glass Lewis rät zudem von einer Wiederwahl Kimbal Musks in den achtköpfigen Vorstand ab, da die Gesamtunabhängigkeit des Gremiums "eine materielle Sorge" darstelle. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 26.05.2024 · 01:52 Uhr
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