Diese Versicherungen benötigen Sie auf der Baustelle
Utting, 13.05.2026 (lifePR) -
Bauherrenhaftpflichtversicherung: Das leistet sie
Die private Haftpflichtversicherung ist gleich nach der Krankenversicherung die wichtigste Police. Denn für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachgütern anderer zufügen, haften Sie als Verursacher in voller Höhe, mit Ihrem gesamten Vermögen. In dieser Haftung steckt ein immenses finanzielles Risiko, im Ernstfall bedeutet es lebenslange Rentenzahlungen, wenn eine Person durch Ihre Unachtsamkeit zu Schaden kommt.
Baustellen sind Gefahrenquellen. Kinder können sich verletzen, Nachbargrundstücke können beeinträchtigt werden und vieles mehr. Der Bauherr haftet für alle Schäden, die von seinem Bauprojekt und der gesamten Baustelle ausgehen. Wenn Bauarbeiten zu Rissen im Mauerwerk auf dem Nachbargrundstück führen oder es zu Abwasserschäden kommt, haftet der Bauherr. Eine Haftpflichtversicherung kommt dann für Schadensersatzansprüche der Geschädigten auf und fungiert obendrein wie eine Art Rechtsschutzversicherung, da sie auch unberechtigte Ansprüche abwehrt, notfalls vor Gericht.
Nicht selten deckt die übliche private Haftpflichtversicherung auch Bauprojekte ab. Vor allem wenn es um Umbaumaßnahmen an einer bestehenden Immobilie geht, reicht die private Haftpflichtversicherung oft aus. In vielen Tarifen ist die Bausumme aber begrenzt. Es lohnt sich also ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Wenn das Bauvorhaben die vorgegebene Bausumme übersteigt, sollten Sie eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Entweder lässt sich Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung erweitern oder Sie müssen eine separate Police abschließen.
Bauherrenhaftpflichtversicherung: Deshalb ist sie wichtig
Es könnte der Gedanke aufkommen, man sei als Bauherr von der Haftung befreit, wenn man ein Bauunternehmen mit dem Bau beauftragt hat, das im Notfall für eventuelle Schäden aufkommen muss. So einfach ist es leider nicht. In letzter Instanz haftet doch der Bauherr – oder Bauherr und Bauunternehmen gemeinsam – denn der Bauherr hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Er muss zum Beispiel prüfen, ob die Bauvorschriften eingehalten sind und alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind.
Bauherrenhaftpflichtvericherung: So berechnet sich der Beitrag
Die Beiträge für eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung richten sich nach der Bausumme, aber auch nach dem Leistungsumfang. Für jeden Hausbauer sind andere Leistungen wichtig, je nachdem ob er selbst am Bau Hand anlegt oder alles von einem Bauunternehmen ausführen lässt.
Sie können bei Abschluss der Versicherung einen Selbstbehalt vereinbaren, dann zahlen Sie im Schadensfall die vereinbarte Summe aus eigener Tasche, bevor der Versicherer einspringt. Das verringert den Beitrag.
Übrigens: Fertighäuser lassen sich schneller bauen als ein Haus in Massivbauweise. Das reduziert das Unfallrisiko. Der Beitrag für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung halbiert sich nicht selten für ein Fertighaus.
Biallo-Tipp: Zeichnet sich im Laufe der Bauarbeiten ab, dass die Kosten die versicherte Bausumme übersteigen, müssen Bauherren sofort den Versicherer kontaktieren und ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung erweitern. Ist bereits ein Schaden entstanden, kommt die Erhöhung der Versicherungssumme zu spät. Es bleibt dann nur, auf Kulanz zu hoffen, dass die Kostenübernahme in voller Höhe erfolgt.
Das sollten Sie wissen:
- Kauf: Schließen Sie die Haftpflichtversicherung schon mit dem Kauf des Grundstücks ab.
- Helfer: Wenn Freunde oder Nachbarn auf der Baustelle helfen und diese einen Schaden an Dritten verursachen, ist dieser nicht automatisch durch Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung gedeckt. Das muss extra vertraglich vereinbart sein. Die Versicherung leistet auch dann nicht, wenn Sie als Bauherr Schadensersatzansprüche gegen die Helfer geltend machen.
- Eigenleistung: Wenn Sie als Bauherr aktiv auf der Baustelle mitarbeiten und viel in Eigenleistung erbringen, sollte das unbedingt umfassend im Tarif abgesichert sein. Eigenleistung decken die Versicherer in unterschiedlichem Umfang ab. Versichert ist entweder ein Prozentsatz der Bausumme – z.B. zehn und oder 50 Prozent – oder aber pro Tausend Euro Eigenleistung fällt ein Mehrbeitrag an, der je nach Versicherer zwischen einem und drei Euro schwankt. Andere Versicherer verlangen pauschal einen Mehrbeitrag.
- Frist: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt zeitlich begrenzt für das Bauvorhaben, in der Regel zwei Jahre lang. Dauert das Bauvorhaben länger, muss der Bauherr den Vertrag verlängern.
- Deckung: Bauherren sind gut beraten, eine Police mit einer hohen Versicherungssumme abzuschließen. Der Bund der Versicherten rät zu einer Summe von 15 Millionen Euro.
- Schäden: Diese Schäden sollten versichert sein: Erschütterungen infolge von Rammarbeiten, Erdrutsch und Erdsenkungen, Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden (z.B. Farben), Allmählichkeitsschäden sowie Schäden aus dem Gebrauch spezieller Kraftfahrzeuge z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h.

