Deutschlands Arztpraxen stellen ab sofort elektronische Rezepte aus
Deutschlands Arztpraxen gehen mit der Zeit: Seit Mitternacht gelten neue Regeln für die Ausstellung von Rezepten. Statt auf den klassischen rosafarbenen Formularzetteln müssen Vertragsärztinnen und -ärzte nun elektronische Rezepte (E-Rezepte) ausstellen. Die neuen Vorschriften sind Teil einer umfassenden Digitalisierungsinitiative im Gesundheitswesen und sollen den Austausch zwischen Ärzten und Apotheken vereinfachen.
Das E-Rezept wird auf einem zentralen Server gespeichert und kann von den Apotheken mithilfe eines Lesegeräts abgerufen werden, sobald die Patientenkarte eingesteckt ist. Bereits seit einiger Zeit können E-Rezepte über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code in den Apotheken eingelöst werden.
Ursprünglich sollte die Verpflichtung zur Ausstellung digitaler Rezepte bereits Anfang 2022 in Kraft treten. Aufgrund technischer Probleme verzögerte sich der flächendeckende Start jedoch mehrfach. Nun müssen Ärzte das E-Rezept spätestens ab dem 1. Januar 2024 verbindlich nutzen.
Das Bundesgesundheitsministerium wies darauf hin, dass die Bedingungen für die Einführung des verpflichtenden E-Rezepts ab Anfang Februar erfüllt seien. Damit steht einer breiten Anwendung des neuen Systems ab 2024 nichts mehr im Wege.
Die elektronische Ausstellung von Rezepten ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Durch die Nutzung des E-Rezepts erhofft man sich eine schnellere und effizientere Versorgung der Patienten sowie eine bessere Kommunikation zwischen Ärzten und Apotheken. (eulerpool-AFX)

