Der lebenslange Widerruf – so fordern Sie Geld von der Lebensversicherung zurück
Viele Kunden haben durch sinkende Zinsen, hohe Kosten und wenig Flexibilität den Wunsch, ihre Lebensversicherung loszuwerden. Allerdings ist die Kündigung hier fast immer der teuerste Weg, da der Versicherer zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen abziehen kann. Besser fahren Sie mit dem „ewigen Widerruf“, denn hier erhalten Sie bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt!
Warum sich die Kündigung einer Lebensversicherung fast nie lohnt
Sollten Sie vorzeitig Ihre Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert – so ist es gesetzlich geregelt. Bei der Berechnung berücksichtigt der Versicherer aber nicht nur Ihre Beiträge und die Zinsen, sondern auch sämtliche Kosten, die für die Versicherung anfallen. Das folgende Beispiel veranschaulicht, wie dabei schnell ein vier- bis fünfstelliger Verlust entsteht:
Sie kündigen Ihre Police nach 5 Jahren. Eingezahlt wurden 8.000 Euro, Zinsen haben Sie 800 Euro erhalten. Bei der Kündigung zieht der Versicherer 3.500 Euro Kosten ab – und Sie erhalten gerade einmal 5.300 Euro ausgezahlt!
Die hohen Abzüge bei der Kündigung sind zulässig, weil Sie in den Versicherungsbedingungen darauf hingewiesen wurden. Solange der Versicherer nicht gegen die Vorgabe verstößt, dass der Rückkaufswert mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge betragen muss, können Sie nichts gegen die entsprechenden Verluste unternehmen.
Daher raten wir von einer Kündigung der Lebensversicherung ab. Meist sind die Policen ohnehin bereits ein Verlustgeschäft und die Kündigung würde zu weiteren Verlusten führen!
Wie der „ewige Widerruf“ einer Lebensversicherung funktioniert
Der Versicherer ist beim Abschluss des Vertrags verpflichtet, Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren. Denn Sie haben ab Zugang der Vertragsunterlagen mindestens 30 Tage Zeit, Ihre Lebensversicherung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Voraussetzung für den Beginn dieser Widerrufsfrist ist eine wirksame Widerrufsbelehrung.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine unwirksame Widerrufsbelehrung dazu führt, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt. Da Fristen, die nicht beginnen, auch kein Ende haben, können Lebensversicherungen mit unwirksamer Belehrung unter Umständen „ewig“ widerrufen werden.
Der BGH hat unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11, bestätigt, dass das „ewige Widerrufsrecht“ tatsächlich besteht. Indem Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten Sie neben den Beiträgen auch alle vom Versicherer erzielten Gewinne ausgezahlt. Außerdem bekommen Sie die Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten zurück.
Beim Widerruf erhalten Sie so bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Denn der Versicherer hätte das Geld rein rechtlich nie einbehalten dürfen!
Stellen Sie Ihre Lebensversicherung noch heute auf den Prüfstand. Erfahrene Experten finden für Sie heraus, ob der „ewige Widerruf“ möglich ist und welche Summe Sie erwarten können.
Die wichtigsten Fragen in Kürze
Was ist der „ewige Widerruf“ einer Lebensversicherung?
Wegen fehlerhafter Belehrungen in den Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, haben bei zahlreichen Lebensversicherungen die Widerrufsfristen nie begonnen und konnten daher auch nicht enden. Diese Verträge können daher zeitlich unbeschränkt widerrufen werden.
Welche Auszahlung erhalte ich beim Widerruf meiner Lebensversicherung?
Im Schnitt erhalten Kunden, die ihre Lebensversicherung widerrufen, bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge zurück. Die Auszahlung liegt also mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert, der Ihnen bei einer Kündigung zustehen würde.
Wie mache ich den Widerruf der Versicherung geltend?
In der Regel ist dazu ein Schreiben an den Versicherer erforderlich. Allerdings sollten Sie den Widerruf nicht selbst durchführen, sondern sich einen erfahrenen Anwalt an Ihre Seite holen. Grund ist vor allem die notwendige versicherungsmathematische Berechnung der Auszahlungssumme.


