Deichmann zieht vor Gericht: Streit um Karton-Entsorgung für günstigere Schuhpreise
Der Schuhhändler Deichmann begibt sich auf rechtliches Neuland, indem er die zentrale Überwachungsbehörde für Verpackungen herausfordert, um Entsorgungskosten für Schuhkartons zu senken. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befasst sich am Freitag mit der Klage und wird ein Gutachten dazu vorstellen. Ein Urteil könnte schon am Mittag folgen. Der Kern des Streits: Deichmann zahlt doppelt für die Entsorgung seiner Kartons, einmal durch eigenständiges Recycling im Laden und zusätzlich über das duale System, obwohl die Kartons selten im Haushaltsmüll landen.
Die zentrale Stelle Verpackungsregister in Osnabrück hält die Kartons jedoch weiterhin für systembeteiligungspflichtig, da ein erheblicher Anteil an Verpackungen, insbesondere von Online-Bestellungen, beim Verbraucher verbleibt. Diese Einschätzung wird von einer Analyse der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung gestützt. Deichmann sieht dies als ungerechtfertigte finanzielle Belastung, die letztlich die Verbraucher trifft, besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten.
Sollte Deichmann erfolgreich sein, könnte dies nicht nur die finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens verringern, sondern auch den Schuhpreisen zugutekommen. BTE-Vertreter Augustin weist darauf hin, dass die aktuelle Regelung zu erhöhten Kosten in der gesamten Branche führt. Eine gerichtliche Entscheidung zugunsten von Deichmann könnte also die Preise für Schuhe stabilisieren oder gar senken.
Die Erfolgsaussichten von Deichmann sind schwer abzuschätzen, da solche rechtlichen Auseinandersetzungen in der Schuhbranche bislang ohne Präzedenzfall sind. Andere Branchen haben bereits ähnliche Fälle vor Gericht gebracht, mit unterschiedlichen Ergebnissen. Während einige Unternehmen Niederlagen erlitten, hat ein Seifenblasen-Hersteller erfolgreich argumentiert, die Verpackung sei Teil des Produktes selbst.

