Defekte Spirale: Schmerzensgeld
14. Mai 2025, 08:24 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 14.05.2025 (lifePR) - Eine Frau ließ sich zur Verhütung die Spirale eines spanischen Herstellers einsetzen, ohne zu wissen, dass diese einen Materialfehler aufwies. Nach einem Bruch der Spirale musste diese operativ entfernt werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das 1.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen hielt (Az.: 17 U 181/23).
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