Datenleck bei Thermomix
Millionen Daten von Vorwerk-Kunden im Darknet / BGH erleichtert Schadensersatzansprüche
Lahr, 12.02.2025 (lifePR) - Ein Datenleck hat ein Online-Rezepteforum für Thermomix-Nutzer getroffen. Laut dem Thermomix-Hersteller Vorwerk wurden dabei E-Mail-Adressen, Wohnorte und Geburtsdaten entwendet. Hacker haben nach Medieninformationen über 3,1 Millionen Nutzerdaten der Rezeptplattform Rezeptwelt.de gestohlen und verkaufen diese nun im Darknet. Betroffene Kunden sind potenziell vielfältigen Risiken ausgesetzt, darunter Identitätsmissbrauch, Betrugsversuche und unerwünschte Kontaktaufnahmen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet im Datenleck-Online-Check eine kostenlose Erstberatung an, um mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche aufgrund von Datenschutzverletzungen – beispielsweise im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck – vor deutschen Landgerichten durchgesetzt.
Thermomix-Datenleck: Millionen Kundendaten kompromittiert
Von Ende Januar bis Anfang Februar 2025 bestand eine schwerwiegende Sicherheitslücke bei der Rezeptplattform Rezeptwelt.de. Dies ermöglichte Unbefugten den Zugriff auf Nutzerdaten. Laut Vorwerk sind nicht nur Nutzer aus Deutschland betroffen, sondern auch Kunden aus Tschechien, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal und Australien. Die gestohlenen Daten stehen aktuell für 1.500 US-Dollar im Darknet zum Verkauf.
Betroffen sind unter anderem folgende persönliche Daten:
- Name und Adresse
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Kochpräferenzen
Kostenlose Ersteinschätzung für betroffene Thermomix-Kunden
Die auf Verbraucherrechte spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen, umgehend ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Über einen kostenfreien Datenleck-Online-Check können sie eine Ersteinschätzung erhalten und sich über mögliche rechtliche Schritte informieren. Die Kanzlei hat bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzverletzungen – etwa im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck – vor deutschen Gerichten durchgesetzt. Aktuell führen Anwälte der Kanzlei eine Facebook-Sammelklage gegen den US-Konzern Meta wegen des Facebook-Datenlecks.
BGH erleichtert Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zuletzt verbraucherfreundlich zu Datenschutzverletzungen positioniert.
- BGH stärkt Verbraucherrechte: Der BGH hat am 18. November 2024 klargestellt, dass der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten bereits einen Schaden nach der DSGVO darstellt. Dies erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich (Az.: VI ZR 10/24).
- Auskunftsanspruch: Nutzer können von Vorwerk verlangen, Informationen über den Umfang des Datenlecks zu erhalten.
- Schadensersatz: Nach Art. 82 DSGVO haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung für die Verletzung ihrer Datenschutzrechte.
- Keine zusätzlichen Nachweise erforderlich: Nach der Rechtsprechung des BGH sind weitere Nachweise über Ängste oder Befürchtungen nicht zwingend erforderlich, auch wenn solche Nachweise den Schadensersatz erhöhen können.
- Präzedenzfall Facebook-Datenleck: Das Facebook-Datenleck zeigt exemplarisch, wie Kontrollverluste über personenbezogene Daten Schadensersatzansprüche nach der DSGVO auslösen können – eine Entwicklung, die auch für Thermomix-Kunden relevant ist.
- Unterlassungsanspruch: Betroffene können die weitere Verarbeitung ihrer Daten durch Vorwerk untersagen.
Betroffene Nutzer sollten umgehend ihre Zugangsdaten ändern, insbesondere wenn sie ähnliche Passwörter für andere Online-Dienste nutzen. Zudem sollten sie verstärkt auf Phishing-Versuche und betrügerische Kontaktaufnahmen achten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt hierzu wichtige Hinweise.
Dr. Stoll & Sauer bietet kostenfreie Ersteinschätzung
Unsere Verbraucherkanzlei vertritt rechtsschutzversicherte Geschädigte des Thermomix-Datenlecks und setzt deren Ansprüche konsequent durch. Neben der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen stellen wir für Betroffene zudem einen Feststellungsantrag, um diese auch gegen künftige Schäden abzusichern. Selbstverständlich übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands und hat bereits mehrfach erfolgreich Schadensersatzansprüche für Betroffene von Datenschutzverletzungen durchgesetzt. Betroffene Thermomix-Kunden sollten nicht zögern und sich über den kostenlosen Datenleck-Online-Check beraten lassen. Jetzt handeln und Rechte sichern!