CSU plädiert für strengere Streikregeln im Bahnsektor
Nach dem Ende des zähen Tarifstreits bei der Deutschen Bahn setzt die CSU auf eine Novellierung des Streikrechts, um künftig die Bahn als essentiellen Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur besser abzusichern. Laut CSU-Generalsekretär Martin Huber, der gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sprach, müsse das Streikrecht zwar als fundamentales Recht erhalten bleiben, bedürfe jedoch engerer Grenzen, um Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig die Funktionstüchtigkeit der Bahn zu gewährleisten.
Die CSU schlägt konkret vor, dass Arbeitskämpfe erst nach einem erfolglosen Schlichtungsdurchlauf initiiert werden dürfen. Zudem müsse eine Streikankündigung mindestens eine Woche vor Beginn erfolgen und die Dauer auf maximal drei Tage beschränkt werden, um einen verhältnismäßigen Einsatz des Streikmittels zu gewährleisten.
Erst kürzlich ebneten die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) den Weg für eine Konfliktlösung nach monatelangen Auseinandersetzungen, die das öffentliche Leben spürbar beeinträchtigt haben. Der Tarifkonflikt, der zu insgesamt sechs Streikwellen führte, endete mit einer Vereinbarung, die neben Gehaltsanpassungen auch eine zweimonatige Verhandlungs- und Friedensphase direkt nach Auslaufen des aktuellen Vertrags umfasst.
Des Weiteren einigten sich beide Parteien darauf, bereits im Vorfeld der nächsten Verhandlungsrunde die Eckpunkte für ein Schlichtungsverfahren festzulegen, falls keine Einigung erzielt werden kann. Somit sind weitere Arbeitskämpfe der GDL bis Ende Februar 2026 ausgeschlossen, was die Planbarkeit und Zuverlässigkeit im öffentlichen Schienenverkehr erhöht. (eulerpool-AFX)