Bundesverfassungsgericht stärkt Reformen am RBB: Transparenzinitiative bleibt bestehen
Nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung stürzte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vor drei Jahren in eine ernste Krise. Mit einem neuen Staatsvertrag möchten Berlin und Brandenburg dem Sender nun mehr Transparenz auferlegen. Diese Reformbestrebungen sah der RBB jedoch als Bedrohung für seine Rundfunkfreiheit. Der Sender wandte sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht, das seine Beschwerde heute abwies.
Die Richter in Karlsruhe hielten dagegen: Die von Berlin und Brandenburg eingeführten Änderungen verletzen laut dem Ersten Senat nicht die Rundfunkfreiheit des RBB. Der Vorstoß der Länder erfülle die verfassungsrechtlichen Vorgaben, so das Urteil (Az. 1 BvR 2578/24). Der RBB zeigte sich gleichwohl zufrieden, dass nun Rechtssicherheit bestehe.
Ein zentraler Punkt der Beanstandung war die Verpflichtung, täglich ein 60-minütiges, getrenntes Programm für Berlin und Brandenburg anzubieten, wozu auch eine neue Leitungsebene eingeführt wurde. Der RBB argumentierte, das beschränke die Rundfunkfreiheit. Doch das Gericht befand, dass der Sender genug Spielraum für seine Programmgestaltung habe. Die neue Leitungsebene stelle ebenfalls keine unzulässige Beeinflussung dar.
Ein weiterer Streitpunkt betraf die Vorgaben zu den RBB-Standorten, einschließlich der Notwendigkeit, Regionalstudios in Cottbus und Frankfurt (Oder) sowie Büros in Brandenburg an der Havel, Prenzlau und Perleberg zu unterhalten. Die Richter bewerteten diese Bestimmungen als notwendig, um die regionale Vielfalt im Programm zu gewährleisten.
Auch das neu etablierte Direktorium, bestehend aus der Intendantin oder dem Intendanten sowie zwei weiteren Führungskräften, wurde abgehandelt. Der RBB fürchtete einen Kompetenzverlust, doch das Gericht befand, dass die Aufgaben klar genug abgesteckt seien, um die Funktionstüchtigkeit des Senders sicherzustellen.
Die Beschwerde umfasste auch die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung jeder zu besetzenden Stelle und die Haftungsregelungen für die Kontrollgremien. Hier lehnte das Gericht die Beschwerde aus formalen Gründen ab.
Trotz der Niederlage lobte RBB-Intendantin Ulrike Demmer die Fortschritte hin zu mehr Regionalität, Kontrolle und Transparenz. Sowohl der Berliner Senat als auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßten die Entscheidung als wichtigen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in den Rundfunk.

