Bundestag debattiert über Regelung für Nadelrevolver und Elektroimpulsgeräte
Das Bundesinnenministerium gab jüngst eine Vorstellung einer neu entwickelten Luftdruckwaffe zum Besten, um auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen. Bei einem Test zeigten Polizisten innerhalb des Ministeriums die Wirkung des sogenannten Nadelrevolvers, indem sie die Durchschlagskraft der langen Nadeln an einem Seifenblock und einer Schutzweste demonstrierten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verdeutlichte anschließend die Gefährlichkeit dieser Waffe und betonte, dass eine Erlaubnisvergabe zur Nutzung dieser Waffe nicht in Frage komme.
Am Abend wird im Bundestag über eine Änderung des Waffengesetzes abgestimmt, die vorschlagen würde, den Nadelrevolver unter Erlaubnispflicht zu stellen. Ohne diese gesetzliche Änderung wäre der Revolver im freien Verkauf erhältlich gewesen. Dobrindt argumentierte, die Waffe stelle ein hohes Risiko für Einsatzkräfte und Zivilpersonen dar. Insbesondere die Weiterentwicklung der Waffentechnik ermögliche es, dass selbst harmlose Druckluftwaffen eine gefährliche lethale Bedeutung erlangen könnten.
Neben der Demonstration der Nadelrevolver ließ sich Minister Dobrindt auch über den Einsatz von Tasern beraten, die für die Bundespolizei vorgesehen sind. Die Einführung dieser Distanz-Elektroimpulsgeräte erfordert rechtliche Anpassungen, welche aktuell innerhalb der Bundesregierung diskutiert werden. Bereits bewilligte Haushaltsmittel ermöglichen die Anschaffung von insgesamt 2.000 Geräten über den Zeitraum der nächsten fünf Jahre. Der Einsatz von Tasern bleibt umstritten; während die Bundespolizei ihre Nützlichkeit als Ergänzung zwischen Schusswaffe und Schlagstock erkennt, werden Zweifel, wie von Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD), laut – auch Die Linke sieht das Vorhaben kritisch.
Trotz der Befürwortung eines bundesweiten Einsatzes der Taser durch die Gewerkschaft der Polizei (GdP), warnt ihr Bundesvorsitzender Jochen Kopelke, dass sie kein universelles Mittel darstellten. Gelegentlich erforderten Situationen den kombinierten Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten und Schusswaffen, auch wenn das bloße Androhen bereits oft ausreichend sei.

