Bundesregierung will Rechte lediger Väter stärken

Berlin/Straßburg (dpa) - Als Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte will die Bundesregierung die Rechte lediger Väter stärken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an.

Die Anliegen lediger Väter seien «stärker zu berücksichtigen», sagte sie in einem Gespräch mit der «Süddeutschen Zeitung» . In einem wegweisenden Urteil hatten die Straßburger Richter am Donnerstag einem ledigen Vater aus dem Großraum Köln im Streit um die Sorgeberechtigung für seine 14-jährige Tochter Recht gegeben. Der 45-Jährige fühlt sich durch die Bevorzugung von Müttern beim Sorgerecht in Deutschland diskriminiert.

Es gebe nicht wenige Väter von nichtehelichen Kindern, «die Verantwortung für das Kind übernehmen wollen und das nicht als Machtfrage gegen die Mutter ansehen», sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Ein generelles Sorgerecht auch für ledige Väter beurteilte die Ministerin aber skeptisch. Dies sei jedenfalls dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammenlebten. Väter müssten aber auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können.

Ähnlich äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU). «Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir sind dafür, dass ein Vater bei Gericht ein Sorgerecht beantragen kann, wenn er den Kontakt zu seinem Kind pflegt und pflegen will», sagte er der Zeitung. Der für Innen- und Justizthemen zuständige SPD-Vizefraktionschef Olaf Scholz begrüßte die Entscheidung der Straßburger Richter. «Die Entscheidung führt zu mehr Gerechtigkeit. (...) Natürlich dürfen Konflikte zwischen den Eltern nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden oder eine bestehende gute Eltern-Kind-Beziehung gefährdet werden.»

Nach derzeitiger Rechtslage können nicht verheiratete Väter in Deutschland nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht.

In ihrer Urteilsbegründung hatten die Straßburger Richter darauf verwiesen, dass der Vater von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hatten, anders behandelt wurde als die Mutter oder verheiratete Väter. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.

«Es ist für mich eine große Genugtuung, dass dieses große Leid und die Ohnmacht, die ich jahrelang empfunden habe, nun hinter mir liegen», sagte Kläger Horst Zaunegger der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er sei auch für die «vielen betroffenen Väter froh», dass zu diesem Thema endlich eine Debatte neu geführt werde.

Der Verein «Väteraufbruch» schätzt, dass von dem Straßburger Urteil in Deutschland 1,5 Millionen Väter von 1,6 Millionen Kindern betroffen sind.

Menschenrechte / Prozesse / Deutschland
04.12.2009 · 07:22 Uhr
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