Bundesgerichtshof prüft Zulässigkeit von "klimaneutraler" Werbung
In der deutschen Wirtschaftswelt rückt die Diskussion um den korrekten Einsatz nachhaltigkeitsbezogener Werbeaussagen erneut in den Fokus. Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt sich am Donnerstagvormittag der Frage an, unter welchen Bedingungen Unternehmen ihre Produkte als "klimaneutral" deklarieren dürfen. Der Hintergrund ist eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Süßwarenhersteller Katjes, der in Fachkreisen für seine klimaneutral produzierten Leckereien geworben hatte. Klimaschutzprojekte statt emissionsfreier Produktion - die Wettbewerbszentrale sieht darin eine Mogelpackung in Grün und fordert eine präzisere Werbesprache. Die bisherigen Gerichtsurteile stehen auf der Seite von Katjes. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass Verbraucher den Begriff "klimaneutral" inzwischen als Hinweis auf eine CO₂-kompensierte Herstellung interpretieren und Katjes mit QR-Codes für zusätzliche Informationen ausreichend Transparenz schaffe. Doch auf der nationalen Rechtsebene bleiben Grauzonen, die nun das höchste Gericht klären soll. Die Wettbewerbszentrale strebt nach einer höheren Verbindlichkeit in der Werbung und argumentiert für eine sofort sichtbare Aufklärung über Kompensationsmaßnahmen im Werbematerial. Die Branche blickt gespannt auf den Fall, da dieser Präzedenzcharakter haben könnte. Erinnert sei an einen parallelen Rechtsstreit, in dem das Landgericht Karlsruhe der Drogeriekette dm untersagte, Eigenmarken als "klimaneutral" oder "umweltneutral" zu deklarieren, ohne auf der Verpackung entsprechende Hinweise zu geben. Die Debatte um "Greenwashing" und transparente Umweltclaims gewinnt auch international an Gewicht. Auf EU-Ebene steht die Verabschiedung strikterer Vorgaben für Umweltwerbung bevor, um irreführende Nachhaltigkeitsclaims wirkungsvoll einzudämmen und ein wahrheitsgetreues Bild der Produkte zu gewährleisten. (eulerpool-AFX)