Bundesagentur hat Katalog für Härtefälle

Berlin (dpa) - Chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und geschiedene Paare mit Kindern können voraussichtlich von Härtefall- Zusatzleistungen im Rahmen von Hartz IV profitieren. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Katalog von Härtefällen gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erarbeitet. Das berichten die «Ruhr Nachrichten» unter Berufung auf BA-Kreise. Demnach könnten zum Beispiel Rollstuhlfahrer Kosten für Haushaltshilfen geltend machen. Nachhilfeunterricht für versetzungsgefährdete Kinder würde bezahlt.
Arbeitsmarkt / Soziales
16.02.2010 · 06:17 Uhr
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