Bund springt bei Versicherung für Soldaten ein
Berlin (dpa) - Der Bund soll bisher in 21 Fällen Lebens- und Unfallsversicherungsleistungen für getötete Soldaten übernommen haben, weil die Versicherer die Zahlung verweigerten. Die Versicherer hätten sich bei der Zahlungsweigerung auf die sogenannte Kriegsklausel berufen, berichtet die «Sächsische Zeitung» unter Berufung auf das Verteidigungsministerium. Die besagt, dass Zahlungen der sogenannten Todesfallleistungen ausgeschlossen werden, wenn die Schädigung durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird.