Berlin (dpa) - Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch will überzeugte AfD-Wähler in den eigenen Reihen nicht dulden. «Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten», sagte Schuch den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). «Diese Leute können sich im Grunde auch nicht mehr ...

Kommentare

(14) Sonnenwende · 01. Mai um 09:39
@13 ich verstehe nicht wie du das meinst, aber muss ich vielleicht auch gar nicht.
(13) thrasea · 30. April um 17:26
Ich finde das gut und richtig. Sehr wichtig ist diese klare Äußerung für alle untergeordneten Stellen, die damit eine Handhaben bekommen. I. d. R. sind die Betroffenen nämlich nicht einsichtig und gehen nicht freiwillig. @9 Du hast die Meldung wohl auch nicht verstanden oder nur die Überschrift gelesen? @12 Naja. Wehe, du heiratest nur standesamtlich, lässt dein Kind nicht taufen oder sowas in der Art...
(12) Sonnenwende · 30. April um 17:20
@10 Ja schon, aber das gilt doch für alle Mitarbeitenden und nicht nur für welche, die der AfD nahe stehen.
(11) commerz · 30. April um 17:13
@10 das mit Betriebsfrieden ist ein gutes Argument
(10) tastenkoenig · 30. April um 16:49
Solange sie ihre Meinung für sich behalten, wird ihnen auch keiner was wollen. "Nur, wenn diese im Arbeitsumfeld durch Äußerungen oder Handlungen auffielen, gebe es anlassbezogene Gespräche." Je nachdem, welches Ausmaß das annimmt, kann es sogar den Betriebsfrieden stören.
(9) jub-jub · 30. April um 16:29
Zum Glück sind die Wahlen in Deutschland geheim. Es geht keinen Chef etwas an, was seine Mitarbeiter*innen wählen oder nicht wählen.
(8) Sonnenwende · 30. April um 14:57
@7 im Artikel steht, dass kirchlich geführte Betriebe als Tendenzbetriebe da Ausnahmen sind. Aber aus meiner Sicht ist die Frage eher eine andere: nach welchen Kriterien möchte man vorgehen? Wer soll denn beurteilen, wann Äußerungen eines Mitarbeiters menschenfeindlich sind? Und wenn man sich auf menschenfeindliche Äußerungen beruft, dann sollte das ja nicht nur Anhänger der AfD betreffen. Nach Parteizugehörigkeit oder danach, was man wählt, dürfen auch die kirchlichen Arbeitgeber nicht fragen.
(7) colaflaschi · 30. April um 14:25
Die Frage ist halt, in wie fern sowas überhaupt zulässig ist ... Laut Kündigungsschutzgesetz z.B. darf niemand wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seines Glaubens oder einer religiösen oder politischen Überzeugung oder seines Geschlechts benachteiligt werden. Steht so auch in Artikel 3 des Grundgesetzes <link> das niemand bevorzugt oder benachteiligt werden darf
(6) Mehlwurmle · 30. April um 13:53
Richtig so. Und der Verweis auf Artikel 4 durch die AfD ist ja völlig daneben, die Diakonie verbietet ja niemanden Religion oder zwingt sie ihm auf. Was sas allerdings nun mit der Kritik an der AfD zu tun haben soll? Oder haben die mittlerweile auch nen Gottkomplex und sehen sich als religiöse Vereinigung an?
(5) setto · 30. April um 07:37
@3 ich bezog mich auf diesen Satz "«Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten», sagte Schuch " Natürlich hast du mit deinem Zitat auch recht, aber ich denke in den Köpfen wird eher mein gewähltes Zitat hängenbleiben. Allerdings brauchen wir uns deswegen nicht "zerfleischen" :-), wichtiger ist eher ein gemeinsamer Kampf gegen die Partei
(4) commerz · 30. April um 06:34
wieviele afd Wähler sind dort angestellt?
(3) Pontius · 30. April um 02:53
@1 Was ist an "dass für menschenfeindliche Äußerungen in den Einrichtungen der Diakonie kein Platz sei." falsch artikuliert? Dass die Überschrift mal wieder "denn das menschenfeindliche Weltbild der AfD widerspricht dem christlichen Menschenbild." verkürzt, verwundert bei eulerpool kaum.
(2) Bert · 30. April um 02:41
Aber Kunden würde er aktzeptieren?
(1) setto · 30. April um 02:14
Von jemand in seiner Position erwarte ich eher, das er sich auch richtig artikuliert: Woher will er wissen, wer die AfD wählt. Richtig sollte er sagen, wer die AfD-Überzeugung teilt, der muss gehen
 
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