BGH-Verhandlung über gewinnbringende Untervermietung spitzt sich zu
Spannung herrscht derzeit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wo der achte Zivilsenat über einen brisanten Fall zur Untervermietung einer Berliner Wohnung verhandelt. Im Zentrum steht die Frage, ob Vermieter das Recht haben, Mietverträge zu kündigen, wenn Mieter ihre Wohnung ohne Zustimmung gewinnbringend weitervermieten. Im konkreten Fall hatte der Mieter das Doppelte der eigenen Miete von seinen Untermietern verlangt, ohne dass die eigentliche Vermieterin daran beteiligt wurde.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für den angespannten Wohnungsmarkt haben, da viele Menschen notgedrungen auf Untermietangebote zurückgreifen. Der Deutsche Mieterbund kritisiert, dass diese Notlage durch überhöhte Untermieten ausgenutzt werde. Der betroffene Mieter, Abdur-Rahman El-Khadra, führt an, dass die hochwertige Innenausstattung der Wohnung einen höheren Mietpreis rechtfertige, obwohl er dies vor Gericht nicht ausreichend darlegen konnte.
Bisher fehlt eine klare gesetzliche Regelung für sogenannte Möblierungszuschläge. Das Bundesjustizministerium arbeitet jedoch an einem Entwurf, der diese Problematik angehen soll. Laut Rechtsanwältin Sabine Schuhrmann könnte die rechtliche Unklarheit dazu führen, dass Vermieter einen Möblierungszuschlag zu ihrem Vorteil einsetzen. Sie betont, dass Untermieter vor zu hohen Forderungen geschützt werden müssen und die Mietpreisbremse eingehalten werden sollte.
Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht der Räumungsklage der Vermieterin zugestimmt, da der Mieter sowohl ohne ihre Beteiligung als auch entgegen der Mietpreisbremse Gewinne erzielt hatte. Der Anwalt der Vermieterin, Joachim Retz, erläuterte, dass die Missachtung der Mietpreisbremse der entscheidende Kündigungsgrund sei. El-Khadra hingegen hofft, dass der BGH seine Argumente zur Wohnungsqualität berücksichtigt.

