BGH: Keine Bewährung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Karlsruhe (dpa) - Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof. Damit bestätigte er seine bisherige Rechtsprechung. Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf. Dieser hatte mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen und war zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.