Bewegung in der Altschuldenfrage: Bund plant Teilübernahme
Die Diskussion über die finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund nimmt Fahrt auf. Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorbereitet, der dem Bund eine teilweise Übernahme der kommunalen Altschulden ermöglichen soll. Dieser Entwurf liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.
Bisher obliegt die finanzielle Unterstützung der Kommunen den einzelnen Bundesländern. Im Koalitionsvertrag von 2021 hatte die Ampel-Regierung jedoch angekündigt, den Kommunen direkt zu helfen, um Investitionen in essenzielle Infrastruktur zu fördern. Laut Entwurf soll der Bund einmalig bis zu 50 Prozent der Schuldenlast übernehmen. Die Kommunen wären dabei verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die zukünftige Überschuldungen verhindern.
Für diese Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Doch die Union sowie einige Länder, darunter das CSU-geführte Bayern, sprechen sich gegen die Reform aus. Sie kritisieren, dass lediglich hochverschuldete Kommunen profitieren würden, während sie selbst ihre Kommunen weitgehend eigenständig entschuldet haben.
Angesichts des Widerstands und der nötigen Mehrheiten scheint es unwahrscheinlich, dass die Grundgesetzänderung noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar umgesetzt wird. Danach würde der Entwurf aufgrund des Diskontinuitätsprinzips seine Gültigkeit verlieren.

