Berufliche Weiterbildungsförderung über das Qualifizierungschancengesetz

31. Mai 2021, 15:27 Uhr · Quelle: klamm.de
Berufliche Weiterbildungsförderung über das Qualifizierungschancengesetz
Foto: pixabay / CC0 Creative Commons

Berufliche Weiterbildung wird von Bund und Ländern unterstützt, um den hausgemachten Fachkräftemangel einzudämmen. Fördermöglichkeiten richten sich sowohl an Arbeitnehmer wie auch an Arbeitgeber. Obwohl die Nachfrage nach beruflicher Weiterbildung stärker wurde, kennen oder nutzen viele Unternehmen vor allem aus dem Mittelstand die Fördermöglichkeiten nicht.

Das Qualifizierungschancengesetz

Das Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Es gab jedoch auch vorher bereits zahlreiche Förderprogramme, die sich an Arbeitende und Arbeitsuchende wendeten. Altbekannte Zuschüsse wurden umbenannt, erweitert oder neu geregelt.

Ziel des Gesetzes soll sein, den Fachkräftemangel in Deutschland einzudämmen und bildungswilligen Menschen, die berufliche Weiterbildung zu ermöglichen, auch wenn die eigenen finanziellen Mittel hierfür nicht ausreichen. Unternehmen werden umfassend gefördert und können bis zu 100 % der Kosten vom Staat bekommen. Trotzdem bildet aktuell nur jedes zweite Unternehmen aus dem Mittelstand seine Mitarbeiter tatsächlich weiter. Und das obwohl die Coronakrise zahlreiche Ausnahmeregeln hervorbrachte und den Zugang zur Förderung noch einmal deutlich erleichterte.

Das Gesetz regelt sowohl die Fördermittel, wie auch die Zwecke und die Zugangsvoraussetzungen. Es richtet sich grundsätzlich an alle Weiterbildungsinteressierte, egal welche Vorqualifikation vorhanden ist. Zielgruppen für die eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders schwer zu finden ist, werden mit besonders umfangreichen Zuschüssen gefördert. Hierzu zählen Frauen, Ungelernte, Migranten, Schwerbehinderte und ältere Arbeitnehmer.

Die Chance für KMU

Weiterbildungen sind ein Instrument zur Mitarbeiterbindung. Wer sich gefördert sieht, ist zufriedener und ist einer Abwanderung nicht so zugeneigt, wie Mitarbeiter, die keine Perspektive im Unternehmen sehen. Fortbildungen bedeuten Entwicklungen im fachlichen, persönlichen und finanziellen Bereich, die jeder Mensch von Natur aus sucht. Das könnten Unternehmen sich zunutze machen und mittels Qualifizierungschancengesetz aus Mitarbeitern gut qualifizierte Fachkräfte ausbilden lassen.

Mit einem Plan zur Personalentwicklung können nicht nur bis zu 100 % der Kosten gefördert werden, sondern es kann sogar noch eine Prämie obendrauf geben. Wer keine große Personalabteilung hat, kann den Personalentwicklungsbedarf auch durch externe Dienstleister feststellen und den Qualifizierungsplan erstellen lassen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Unternehmensgröße und den Voraussetzungen der zu Qualifizierenden.

Ausgeschriebene Stellen können nicht besetzt werden

Immer mehr Firmen klagen, dass sich auf ausgeschriebene Stellen keine geeigneten Bewerber finden lassen. Statt teure Anzeigen zu schalten, die teilweise mehrere Monate lang geschaltet werden müssen, könnte ein Mitarbeiter aus den eigenen Reihen gesucht werden, der sich als Helfer bereits bewährt hat und lernbereit ist. Die in der Lohntabelle höher datierte Stelle geht dann nicht an einen völlig unbekannten Bewerber, dessen persönliche Eignung nicht vorhersehbar ist und der bei Inkompatibilität in der Probezeit wieder gehen muss. Einen Nachrücker für Helfertätigkeiten findet man deutlich schneller, die Einarbeitung kostet nicht so viel Zeit und Geld.

Aufstiegschancen als Motivator

Mitarbeiter die erleben, dass innerhalb des Unternehmens Bewegung ist, arbeiten motivierter, weil sie sich selbst auch positive Veränderungen erhoffen. Ergeben sich solche Chancen gehen sie hochmotiviert in die Weiterbildungen, was die Erfolgsaussichten für einen guten Abschluss steigert. Auch nach außen hin, wertet es ein Unternehmen auf, wenn bekannt wird, dass hier etwas für die Mitarbeiter getan wird.

Zudem sind die meisten Weiterbildungen berufsbegleitend absolvierbar. Das heißt, sie werden ohne nennenswerte Kosten bei vollem Einsatz und Gehalt gemacht.

Von Lehrgängen bis zum Studienabschluss – alles kann gefördert werden

Jede Qualifizierung vom Lehrgang bis hin zum Studienabschluss ist förderfähig, sofern er die berufliche Entwicklung des Einzelnen vorantreibt. Entsprechend werden die Bildungsangebote in Fortbildungen, Aufstiegsfortbildungen und Aufstiegsstudium unterteilt. Auch Umschulungen werden gefördert, was vor allem seit der Einführung der betrieblichen Umschulung viele Vorteile für Umschüler und Unternehmen bietet.

Absolventen von Bachelorstudiengängen, die ihren Master machen wollen, können ein Aufstiegsstipendium beantragen, Fachkräfte, die einen Meistertitel erlangen möchten, ein Aufstiegs-BAföG. Dies ist früher unter dem Namen Meister BAföG bekannt gewesen.

Auch Arbeitsuchende werden gefördert, wobei sich zeigt, dass die Bewilligung von entsprechenden Bildungsgutscheinen oder AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen) immer noch erkämpft werden muss. Wer hier erfolgreich sein möchte, sollte seinen Antrag von vornherein gut begründen.

Digitalisierung der Wirtschaft und Qualifizierung

Industrie 4.0 bedeutet für viele Unternehmen Fluch und Segen zugleich. Digitalisierung vereinfacht vieles, unterstützt Transparenz und verbessert den Service am Kunden. Jedenfalls wenn die Mitarbeiter die neuen Geräte richtig bedienen können, die Prozesse einhalten und bei Problemen nicht gleich in eine Art Schockstarre verfallen. „Die EDV spinnt“ ist wohl eine der beliebtesten Ausreden von Unternehmerseite aus, aber die unbeliebteste bei den Kunden. Denn die fordern zurecht, dass Unternehmen ihre Arbeitsmittel korrekt anwenden können.

Mitarbeiter müssen auf die Digitalisierung vorbereitet werden. Dies klappt am besten mit Qualifizierungen. Nur wer sich auskennt, fühlt sich sicher und kann seine Arbeiten schnell und richtig erledigen. Unsicherheiten führen automatisch zu ineffizienter Arbeit und ggf. sogar zu Fehlern.

Die Digitalisierung hat die Kundenorientierung in den Fokus gestellt. Apps und Prozesse werden so programmiert, wie die Anwender sie brauchen. Das ist eine große Chance, wenn die Anwender nicht außen vor bleiben.

Engpassberufe gewinnen den Fördergeldjackpot

Weiterbildungsinteressenten, die sich für einen Engpassberuf entscheiden, können sich ziemlich sicher sein, dass sie von den Fördermitteln profitieren können. Denn diese haben im Qualifizierungschancengesetz eine ganz besondere Priorität. Allen voran sind hier die Pflegeberufe zu erwähnen. Dass der Pflegenotstand nicht erst seit heute stattfindet, ist kein Geheimnis. Es fehlen Fachkräfte und die Rekrutierungsprogramme, die im Ausland durchaus erfolgreich laufen, verschlingen viel Zeit und Ressourcen bis die Pflegekräfte wirklich am Patienten eingesetzt werden können.

Auch pädagogische Berufe fallen hierunter. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zwingt Kommunen zum Handeln. Auf der Metasuchseite Kimeta sind aktuell über 20.000 freie Erzieherstellen zu finden. Mit Lehrern geht es weiter. Die sogenannten MINT Berufe, die in der Wirtschaft fehlen und ganz nebenbei den Lehrermangel eindämmen helfen sollen, haben deutlich mehr offene Stellen als Bewerber.

Fazit: Unternehmen jeder Größe profitieren vom Qualifizierungschancengesetz. Wer sich mit der Bürokratie der Antragstellung schwer tut, findet Unterstützung beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen und in externen Personalentwicklungsagenturen. Weiterbildung ist ein Instrument, das die Mitarbeiterzufriedenheit steigert und Mitarbeiterbindung erhöht. Fördergelder auszuschlagen ist wirtschaftlich ein großer Fehler. Nie waren die Entwicklungen in Technologien und Gesellschaft so rasant wie jetzt. Wer heute auf Weiterbildung verzichtet, wird morgen abgehängt. Vor allem in Verbindung mit Kurzarbeit sollte berufliche Weiterbildung ins Auge gefasst werden, denn die Förderbedingungen sind hier besonders gut und die Mitarbeiter haben ohnehin Zeit.

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31.05.2021 · 15:27 Uhr
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