Azubi-Vergütungen: Neuregelungen sichern Anstieg im Jahr 2026
In einer neuen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wurde bekanntgegeben, dass die Mindestvergütung für Auszubildende im kommenden Jahr einen signifikanten Anstieg erfahren wird. Für das erste Lehrjahr klettert die Vergütung von bisher 682 Euro auf nunmehr 724 Euro monatlich. Diese Neuregelungen gelten bundesweit für sämtliche junge Menschen, die ihre Ausbildung im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen.
Die Vergütungserhöhung erstreckt sich auf alle Ausbildungsjahre. So steigt die Mindestvergütung im zweiten Lehrjahr von 805 auf 854 Euro, im dritten von 921 auf 977 Euro und im vierten Jahr von 955 auf 1.014 Euro.
Ursprünglich wurde der Mindestlohn für Azubis im Jahr 2020 eingeführt. Die Anpassung basiert jährlich auf der Entwicklung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den vergangenen zwei Jahren.
Laut Statistischem Bundesamt, das im August weitere Zahlen zu den Verdiensten von Azubildenden publizierte, beträgt der durchschnittliche Bruttoverdienst über alle Lehrjahre hinweg 1.238 Euro pro Monat, ermittelt am Stichtag April 2024. Besonders im Gesundheits- und Pflegebereich liegen die Verdienste mit 1.310 Euro über dem Durchschnitt, während im Handwerk mit 1.008 Euro geringere Bruttosummen registriert werden konnten.

