Autokauf mit gefälschten Papieren
18. Juni 2025, 09:26 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 18.06.2025 (lifePR) - Ein Mann kauft ein Auto von einem Betrüger mit gefälschtem Fahrzeugbrief. Er meint, rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs geworden zu sein. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Frankenthal, das anderer Ansicht war, denn der Fahrzeugbrief reiche nicht in jedem Fall für guten Glauben. Normalerweise kann sich der Käufer beim Gebrauchtwagenkauf darauf verlassen, das Fahrzeug vom wahren Eigentümer zu erwerben, wenn dieser den Fahrzeugbrief vorlegt. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn – wie in diesem Fall – die Umstände des Kaufs trotzdem Verdacht erregen müssten (Az.: 3 O 388/24).
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